Die Szenerie nach Abpfiff stellte sich unklar dar, der Schiedsrichter war bereits auf dem Weg zur Kabine oder schon dort und hatte die Vorfälle nicht mitbekommen. Neuhofs Verantwortliche hatten den Unparteiischen dann darauf aufmerksam gemacht, der Schiedsrichter hinterließ einen entsprechenden Vermerk im Bericht, dass ein Neuhofer Funktionär ins Gesicht geschlagen worden sei.
Der Fall landete beim Sportgericht und Einzelrichter Horst Holl. Aufgabe war es nun, herauszufinden, was passiert war. Laut Holl habe der SVN einen Beteiligten auf Seite der TSG Sandershausen beschuldigt, bei dem sich aber herausstellte, „dass er es nicht war“. Auch die zweite Vermutung war nicht richtig, erst der dritte betreffende Mann konnte als Täter identifiziert werden, beziehungsweise gab es selbst zu: „Er hat es letztendlich zugegeben, aber auch gesagt, dass er nicht wahllos zuschlagen würde“, deutet Holl an. Im Zuge des Verfahrens wurde der Mann angehört, es stellte sich heraus, dass zumindest eine Aktion von Neuhofer Seite seiner Reaktion vorausging, befand das Sportgericht: „Es kam von der anderen Seite etwas“, so Holl, der berichtet, dass der SV Neuhof in der Stellungnahme des Sandershausener Beschuldigten „nicht glimpflich“ weggekommen sei.
Dennoch stellte das Sportgericht den Faustschlag, den es gegeben hat, als überzogene Reaktion heraus. Der Beschuldigte, ein Vereinsmitglied der TSG Sandershausen, hat nun mit Wirkung vom 9. März ein Sportplatzverbot für drei Monate aufgebrummt bekommen, also bis zum 8. Juni, sowie 300 Euro Geldstrafe. Für einen Betreuer des SV Neuhof wurde im Nachgang noch eine kleinere, „Mindestgeldstrafe“ verhängt, so Holl.
Alles hatte sich nach dem Abpfiff abgespielt, fügt der Einzelrichter an, quasi beim Aufräumen und Zusammenpacken. Eine Szenerie mit mehreren Personen wurde geschildert, die sich hochschaukelte, „bis einer mit der Faust dazwischenging“. Unschöne Szenen, die am Sportplatz niemand sehen möchte. Im Sinne der (Sport-)Gerichtsbarkeit ärgerte sich Holl dennoch über „einseitige“ Darstellungen dieses Falls in den Medien, und stellte nach Anhörung beider Seiten fest, dass der Fall in der Öffentlichkeit „kanalisiert“ dargestellt worden sein.
