Lokales FD 12.03.2025

Streit um Eichenzeller „Schwarzbau“ – Genehmigung zeichnet sich ab

Eichenzell (gü) – Es ist ein Ende des Baustopps für den seit Jahren viel diskutierten „Schwarzbau“ von Eichenzell absehbar. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für das abweichend vom Bebauungsplan errichtete Gebäude in der Turmstraße sieht der Landkreis Fulda als gegeben. In der vergangenen Woche hat auch der Gemeindevorstand zugestimmt, was für großes Unverständnis bei Bürgerliste, SPD und FDP sorgte.

Darf in der Turmstraße bald weiter gebaut werden? Archivfoto: Stefan Krug.

Für das Bauprojekt hatte die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erlassen, auf dessen Grundlage die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda eine Baugenehmigung erteilte. An die dort gemachten Vorgaben hatte sich der Investor allerdings in mehreren Punkten nicht gehalten. Statt eines Satteldachs wurde ein Flachdach errichtet, die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe wurde nicht eingehalten und statt drei wurden nur zwei Geschosse gebaut. Der Landkreis hatte deswegen einen bis heute andauernden Baustopp verhängt. „Wenn ein Bauvorhaben entgegen einer Baugenehmigung errichtet wird, ist das ein Rechtsverstoß. Entscheidend ist aber, ob das errichtete Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, das heißt ob es im Einklang mit dem Baurecht steht“, heißt es aus der Pressestelle des Landkreises Fulda. Das scheint hier gegeben zu sein, denn wie die Pressestelle ausführt, lasse der Bebauungsplan  drei Vollgeschosse als Höchstmaß  zu, fordere sie aber nicht zwingend. Auch beide Dachformen seien zugelassen und insgesamt werde die festgesetzte Trauf- und Firsthöhe eingehalten.

„Das Bauplanungsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans vor. Hierüber entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde“, erklärt die Pressestelle. Der Bauherr habe beim Landkreis Fulda einen solchen Befreiungsantrag gestellt, der von der Bauaufsichtsbehörde aufgrund des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde Eichenzell zunächst abgelehnt worden sei. „Hiergegen hat der Bauherr Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren dauert gegenwärtig noch an“, heißt es vom Landkreis weiter: „Im Widerspruchsverfahren hat der Landkreis gegenüber der Gemeinde Eichenzell deutlich gemacht, dass er Zweifel an der Rechtmäßigkeit des versagten Einvernehmens hat.“ Daraufhin habe der Gemeindevorstand das Einvernehmen im Hinblick auf die neben dem Bauantrag zusätzlich beantragte Befreiung für das Bauvorhaben erteilt. „In diesem Zusammenhang ist die Feststellung wichtig, dass eine Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagen darf. Eine Ablehnung aus anderen Gründen ist unzulässig“, macht die Pressestelle des Landkreises deutlich: „Die Bauaufsichtsbehörde kann daher auch ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen ersetzen.“ Eine Genehmigung wäre in diesem Falle also auch ohne Zustimmung der Gemeinde möglich.

Von Seiten der Eichenzeller SPD, Bürgerliste und FDP hatte es nach der Entscheidung des Gemeindevorstands Kritik gegeben, sie finden, die Gemeindevertretung sei übergangen worden. Die Pressestelle des Landkreises teilt jedoch mit: „Der Gemeindevorstand Eichenzell ist nach den kommunalrechtlichen Vorschriften im Grundsatz auch für die Erteilung des Einvernehmens zuständig, da es sich dabei um die Ausführung von Gesetzen handelt.“ Abschließend schreibt die Pressestelle des Landkreises: „Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung im Wege der Befreiung für das Bauvorhaben Turmstraße 18 in Eichenzell aus der Sicht des Landkreises Fulda gegeben.“ Nach einer Erteilung dürfte das Haus fertiggestellt werden.

Die Gemeindevertretung hatte in den Vergangenheit versucht, zu einer Einigung mit dem Investor zu kommen und unter anderem vorgeschlagen, dass dieser ein Teil der Wohnungen zu Sozialwohnungen werden.

 

Mehr zum Thema:

Schwarzbau in Eichenzell – Fraktionen entsetzt wegen Vorgehen