Auch die Parkplätze am Amtsgerichtsgebäude und am Rathaus werden gesperrt. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr in der Bahnhofstraße erfolgt über die Landesstraße 3171 „Fürstenecker Straße“, Landesstraße 3380 „Lindenallee“, L 3380-Ufhausen-K 147 -Leibolz-Eiterfeld und umgekehrt.
Besucherinnen und Besucher des Frühjahrsmarktes werden gebeten, die Parkplätze im Freizeitgelände „Am Hain“, „Am Badepark“, im Gewerbepark „Im Leibolzgraben“ und am Feuerwehrhaus / Mehrzweckhalle in Arzell zu benutzen. Die An- und Abfahrtsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. An den Sperrpunkten werden Einweiser eingesetzt. Außerdem können Kraftfahrzeuge in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete geparkt werden. Ordnungsamtsleiter Giebel weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Seitenabstand von mindestens drei Metern zwischen parkenden Fahrzeugen als Rettungsgasse freizuhalten ist. Innerhalb der ausgeschilderten Umleitungsstrecke wird beidseitig Haltverbot angeordnet.
