Lokales FD 13.03.2025

„Schwarzbau“-Diskussion geht weiter: Feststellungsklage eingereicht

Eichenzell (pm/as) – Die Kritik am Vorgehen bleibt bestehen: Die Fraktionen SPD, FDP, Bürgerliste Eichenzell und CWE hatten bezüglich des „Schwarzbaus“ in Eichenzell vergangene Woche bereits Unverständnis zum Vorgehen geäußert. In einer weiteren Pressemitteilung sprechen sie sich erneut gegen das Vorgehen des Gemeindevorstands aus, nun da sich eine Genehmigung durch den Landkreis abzeichnet.

Archivfoto: Stefan Krug

 

Die Pressemitteilung von SPD, FDP, Bürgerliste Eichenzell und CWE im Wortlaut:

‚Die Fraktionen von SPD, FDP, Bürgerliste Eichenzell und CWE haben ihre dezidierte Meinung hinsichtlich der Zuständigkeit für oder gegen ein nachträgliches Einvernehmen zu dem Bauvorhaben Wilhelmstraße/Turmstraße mitten in Eichenzell bereits klar und deutlich zum Ausdruck gebracht: Nach unserem Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis hat Bürgermeister Rothmund mit seiner CDU-Mehrheit im Gemeindevorstand ohne die erforderliche Entscheidungskompetenz die Gemeindevertretung als oberstes Beschlussorgan in Eichenzell übergangen und sich über den Willen der Gemeindevertretung hinweggesetzt. Würde dem Investor auf dieser Grundlage jetzt durch die Bauaufsicht beim Landkreis Fulda eine nachträgliche Baugenehmigung zugesprochen, wäre dies nach unserer Auffassung rechtswidrig.

Als vom Bürger gewählte Gemeindevertreter sind wir das oberste Organ der Gemeinde, welches alle wichtigen Entscheidungen zu treffen und die Gemeindeverwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands zu überwachen hat. Bürgermeister Rothmund und der Gemeindevorstand sind an die Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden. Das Gebäude, welches so von der Baugenehmigung nicht gedeckt ist, steht im Widerspruch zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Gemeindevertretung hat sich gegen eine Aufhebung oder Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat ferner entschieden, dass dem Vorhabenträger ein Kompromissangebot unterbreitet wird und vier der 14 Wohnungen als Sozialwohnungen vermietet werden sollen. Über den Stand der Angelegenheit sollte in der Sitzung am 20. Februar beraten werden, was durch die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung verhindert wurde.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung würden unterlaufen werden, wenn Bürgermeister Rothmund im Gemeindevorstand Entscheidungen treffen dürfte, die offensichtlich dem Willen der Gemeindevertretung zuwiderlaufen. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, sondern um eine sehr grundsätzliche Frage in und für Eichenzell. Zur laufenden Verwaltung gehört alles, was mit mehr oder weniger erheblicher Bedeutung immer wieder vorkommt. Der sog. Schwarzbau ist in Eichenzell bisher einmalig und wird es hoffentlich auch bleiben. Er hat sowohl sachlich als auch rechtlich und politisch erhebliche Bedeutung. Alle Beteiligten mögen sich doch einmal die Frage stellen, welche Präzedenzauswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft ausgelöst würden, wenn der Investor sich im vorliegenden Fall mit seinem dreisten Vorgehen auch noch zu 100 Prozent durchsetzt. Wie will man sich zukünftig gegenüber Bauherren verhalten, die gegen Bebauungsplan und Baugenehmigung massiv verstoßen?

Zunächst einmal geht es jetzt darum festzustellen, dass sich Bürgermeister Rothmund mit seinem eigenmächtigen Vorbreschen in der Sache rechtswidrig verhalten hat. Er hat bewusst die Zuständigkeit der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit nicht respektiert. Eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Kassel ist deshalb bereits eingereicht. Die Gemeindevertretung als Ganzes wird sich kommender Woche dieser Klage in einer Sondersitzung vermutlich vollumfänglich anschließen. Darüber hinaus wird ein Akteneinsichtsausschuss eingesetzt werden, um mehr Licht in die dubios erscheinenden Abläufe und das eigenmächtige Vorgehen von Bürgermeister Rothmund zu bringen. Es mutet in diesem Zusammenhang merkwürdig an, wenn die Bauaufsicht beim Landkreis Fulda jetzt plötzlich feststellt, dass das Gebäude genehmigungsfähig sei, nachdem dieselbe Bauaufsicht vor fast drei Jahren für das gleiche Gebäude einen sofortigen Baustopp verfügt hat. Ganz so einfach scheint der Sachverhalt dann doch nicht zu sein.‘