Laut Anklageschrift hätten der 41-jährige sowie der 36-jährige Angeklagte am 26. September 2024 in Neuhof-Hauswurz mit weiteren bisher Unbekannten Personen eine Cannabisplantage mit etwa 320 Pflanzen betrieben, als Mitglieder einer Bande. Ziel des Anbaus solle dabei der unerlaubte Handel und die Veräußerung von Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauft gewesen sein. Die Polizei habe bei der Räumung eine Reihe an Equipment für den Betrieb einer Plantage sowie nicht geringe Mengen an Cannabispflanzen sicherstellen können.
Verteidiger Hans J. Hausschild gab in der Verhandlung an, dass es sich bei den Angeklagten lediglich um die „Gärtner, die Blumen gießen“, handeln könne. Die zwei Männer hätten nicht angemietet oder seien gesichert Teil einer kriminellen Bande. Hausschild erklärte, dass es sich lediglich um Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben handeln könne und schlug eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Strafkammer vor. Dabei sei die Tateinheit der Anbau und Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge. Verteidiger Karsten Aßmann schloss sich der Erklärung seines Kollegen an. Nach einer kurzen Unterbrechung teilten Staatanwaltschaft und Verteidigung mit, dass sie für eine Verständigung grundsätzlich aufgeschlossen seien, wenn die Zeugen verhört wurden. Die Verhandlung wird am Donnerstag um 10.30 Uhr fortgesetzt.
