Aus den Ausführungen des Staatsanwalts ging hervor, dass der Angeklagte am 28. Juni vergangenen Jahres in Frankfurt am Main von einer bisher unbekannten Person etwa 150 Gramm Heroin übernommen haben soll, welches er wohl gewinnbringenden weiterverkaufen wollte. Ebenso soll er an diesem Tag etwa drei Gramm Methamphetamin zum Eigenkonsum mit sich geführt haben. Aufgeflogen war dies, als er im Zug auf dem Weg zurück nach Fulda in eine Personenkontrolle geraten war. Dabei hätten die Beamt die Betäubungsmittel sichergestellt und zudem einen Gegenstand gefunden, den der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gezielt mitgeführt haben soll, um Menschen damit Verletzungen zufügen zu können.
„Der Angeklagte war sich bewusst, dass es sich bei den von ihm mitgeführten Betäubungsmittel um eine nicht geringe Menge handelt“, sagte der Staatsanwalt. Noch am selben Tag seien an der Wohnanschrift des Angeklagten in Fulda etwa 170 Gramm Amphetamin, etwa 190 Gramm Marihuana, etwa 22 Gramm Kokain sowie circa sechs Gramm Cannabisharz sichergestellt worden, die ebenfalls zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln und Cannabisprodukten sollen insgesamt zwei Taschenmesser sowie ein Multifunktionswerkzeug aufbewahrt worden sein. Da der Sachverständige nicht am Prozessauftakt teilnehmen konnte, war es ein kurzer erster Verhandlungstag, der schon nach dem Verlesen der Anklageschrift endete. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.
