Die Verteidigung sieht vor, eine Revision einzulegen. Beide Angeklagte haben sich der versuchten räuberischen Erpressung in der Tateinheit der schweren Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Der Angeklagte H. wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte S. wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein eindeutiges Tatmotiv, welches die Misshandlung rechtfertigen würde, sah die Strafkammer nicht. Zudem schloss die Kammer einen mittelschweren Fall aus, da sowohl die Erpressung unter Vorhalt einer Schusswaffe sowie einem Messer erfolgte und auch die Misshandlungen mit einem Elektroschocker sowie einem Teleskopschlagstock diese Annahme nicht zulasse. Der Saal füllte sich mit Familienangehörigen sowie Freunden der Angeklagten. Zudem hielten sich vermehrt Personen vor dem Landgericht auf, die augenscheinlich aufgrund der Urteilsverkündung dort warteten.
Die Kammer hielt die Zeugenaussagen des Geschädigten, trotz „Erinnerungslücken“ und Abschweifungen des Tathergangs in den Gesprächen mit seiner Familie und Freunden für glaubwürdig. So betonte der Geschädigte in den Vernehmungen immer wieder, dass er sich an manche Details der Tat nicht mehr ganz genau erinnere und machte für die Beteiligten auch einen recht eingeschüchterten Eindruck. Richterin Dr. Bettina Stade erläuterte, dass der Geschädigte der ehemaligen Freundin von Angeklagten H. eine obszöne Nachrichten geschrieben habe, woraufhin die beiden in einem Gespräch untereinander die Streitigkeiten beiseitegelegt haben sollen. Weiter erklärte Stade, dass der Geschädigte am 21. Mai 2024 unter dem falschen Vorwand „einfach miteinander zu sprechen“ in das Auto des Angeklagten S. gelockt wurde. Dabei hatte das Opfer bereits Misstrauen. Er habe deswegen mit einem Freund, mit dem er gemeinsam Playstation spielte, eine Vereinbarung getroffen. Sollte der Geschädigte sich innerhalb von einer halben Stunde nicht melden, solle der Freund zu ihm fahren. Im Auto sei er vom Angeklagten H. mit einer Waffe, die von der Kammer als echt befunden wurde, bedroht und zu einer Garage nach Dietershan gebracht worden. Während der Fahrt wurde dem Geschädigten noch das Handy abgenommen und dem Freund des Opfers auf Türkisch geschrieben „das alles in Ordnung“ sei.
In der Garage habe der Angeklagte H. dem Geschädigten ins Bein zu schießen, sollte er versuchen zu fliehen. Die Angeklagten hätten abwechselnd mit einem Teleskopschlagstock auf dem auf einer Couch liegenden Geschädigten eingeschlagen. Anschließend zog der Angeklagte B. seinen Gürtel aus und schlug insgesamt zehn Mal auf den Geschädigten ein. Dabei habe der Angeklagte H. ihm gedroht: „Diese Hände haben meinen Vater getötet. Sie werden auch dich töten“. Auch mit dem Griff der Schusswaffe habe er auf ihn eingeschlagen. Zudem ist der mindestens einmalige Einsatz eines Elektroschockers für die Strafkammer erwiesen, Nachdem der Angeklagte S. den Geschädigten mit Panzerband an Händen und Füßen gefesselt hatte, überlegten die Angeklagten ihn an ein Starthilfekabel anzuschließen. Diese Idee verwarfen sie allerdings sofort. Als die 22- und 24-jährigen Angeklagten nicht mehr weiterwussten, riefen sie eine dritte Peron an, die ihnen „zur Delfin-Methode“ riet. Dabei sei auf den Geschädigten so lange eingeschlagen worden, bis er sich wie ein Delfin krümmte.
Beim zweiten Telefonat habe die unbekannte dritte Person den Angeklagten geraten, einen Geldbetrag von 10.000 zu erpressen. Dies taten sie schließlich auch und bedrohten den Geschädigten mit der Waffe und einem Messer. Im Anschluss forderten sie den Geschädigten auf, sich nackt auf eine Flasche zu setzten, wobei sich das Opfer weigerte. „Meine Männlichkeit nehmt ihr mir nicht. Dann tötet mich eher“, rief das Opfer. Daraufhin riefen die Angeklagten erneut bei der unbekannten dritten Person an, der vorschlug den Geschädigten zu entblößen und Bilder von ihm zu schießen. Diese wurden auch sofort nach Erstellung der Person weitergeleitet, der die Bilder im näheren Freundeskreis des Geschädigten schickte. „Er wird immer wieder von Leuten aus ganz Fulda darauf angesprochen“, erläuterte Richterin Stade. Der Geschädigte überzeugte anschließend die Angeklagten, dass sie ihm, unter dem Vorwand ansonsten nicht mehr das Erpressergeld beschaffen zu können, nichts mehr weiter anzutun.
Nach dem die Angeklagten den Geschädigten bei seinem Vater herausgelassen hatten, habe er sofort die Polizei verständigt und einen Rettungsdienst, welchen ihn ins Krankenhaus einlieferten. Das Opfer erlitt in Folge der Tat nicht nur schwere körperliche Verletzungen, sondern auch schwerwiegende psychische Folgen, womit er heute noch zu kämpfen habe. Die Zeugenaussagen bestätigten den Tathergang der Strafkammer. Eine Verbindung zu den Hells Angels und einem in Fulda angehörigen Biker-Club schloss die Kammer aus. Zwar gehörte der Geschädigte dem Biker-Club an, trat allerdings bereits vor einiger Zeit dort aus. Auch die beiden Angeklagten seien keine Mitglieder bei den Hells Angels, wurden allerdings in den vergangenen Jahren auf zwei von des Motorrad- und Rockerclub organisierten Veranstaltungen gesichtet. „Sie sind Sympathisanten“, erklärte Stade. Das Tatmotiv konnte die Kammer nicht feststellen. Die Erklärung der Verteidigung, dass der Geschädigte Frauen „respektlos behandle“, sei nicht erklärbar genug, um solch eine Tat zu rechtfertigen.
