Lokales FD 20.03.2025

Körperverletzung und Freiheitsberaubung - Sechs Jahre Haft gefordert

Fulda (jk) – Im Prozess am Landgericht Fulda gegen zwei Männer, die einen 22-Jährigen unter falschem Vorwand in eine Garage gelockt und dort schwer misshandelt haben sollen, um 10.000 Euro von ihm zu erpressen, fordert die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von fünf und sechs Jahren wegen versuchter räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Verteidiger plädierten auf eine Haftstrafe unter drei Jahren beziehungsweise eine Bewährungsstrafe.

Fotos: Justin Klenner.

Staatsanwalt Andreas Hellmich forderte für den Angeklagten S. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls. Dem Angeklagten positiv anzurechnen sei, dass er dem Geschädigten Wasser gereicht und insgesamt eher einen passiven Part eingenommen habe. Für den Angeklagten H. fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und die Haftaufrechterhaltung: „Er war die treibende Kraft. Er war der Chef im Ring.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Ereignisse am Abend des 21. Mai 2024 wie folgt abgespielt: Die beiden Angeklagten hätten den Geschädigten unter falschen Vorwand in eine Garage gelockt, mit einer vermeintlich scharfen Waffe bedroht und anschließend körperlich misshandelt. Die beiden Angeklagten sollen den Geschädigten dabei mit der Waffe und einem Teleskopschlagstock geschlagen und auch einen Elektroschocker eingesetzt haben. Zuvor hätten sie den 22-Jährigen mit Klebeband gefesselt. Nach einem Telefonat mit einer unbekannten dritten Person sollen die Angeklagten den Geschädigten gezwungen haben, sich zu entblößen und sich auf eine Flasche zu setzten. An der Flasche seien später DNA-Spuren des Geschädigten gefunden worden. „Damit gibt es keinen Zweifel, dass sich der Geschädigte in der Garage aufgehalten hat“, hob Hellmich hervor. Der Versuch, 10.000 Euro zu erpressen, sei erst im weiteren Verlauf dazu gekommen. Sowohl eine Waffe, als auch einen Schlagstock und einen Elektroschocker hätten nicht gefunden werden können. „Für mich entscheidend ist das Gesamtpaket“, so der Staatsanwalt, der das Strafmaß in seinem Plädoyer deshalb nicht an der unteren Grenze ansetzte.

Für Rechtsanwalt Dr. Sven Mehlhorn, Verteidiger des Angeklagten H., lag das Tatmotiv klar auf der Hand: Es handle sich um eine „Abreibung“. Der Geschädigte habe die damalige Freundin von H. obszön beschimpft, woraufhin sein Mandant dem Mann eine Lektion habe erteilen wollen. „Der Geschädigte verhält sich gröblich gegenüber Frauen. Das haben wir aus den Telefongesprächen herausgehört“, erläuterte Mehlhorn. Er kaufe dem Geschädigten seine in der Verhandlung gezeigte eher schüchterne Art nicht ab, gerade in Bezug auf seine Rolle in einer in Fulda ansässigen Gruppierung. „Er ist dort die Nummer eins oder die Nummer zwei“, so Mehlhorn. Zudem hält der Rechtsanwalt die Aussagen des 22-Jährigen für unglaubhaft. Seine Aussagen in der polizeilichen Vernehmung direkt nach der Tat seien andere gewesen als vor Gericht. Als Beispiel dafür nannte er unterschiedliche Darstellung dazu, wann die Waffe zum Einsatz gekommen sei. Ein Motiv von beiden Angeklagten für eine Erpressung sehe er nicht. Erst nach dem Telefonat mit der unbekannten dritten Person sei ein Erpressungsversuch unternommen worden. Eine Erpressung sei niemals von den Angeklagten geplant gewesen. Zudem habe sich die Geldforderung nicht gegen den Geschädigten selbst, sondern gegen dessen Vater gerichtet, weswegen für den Anwalt weder eine räuberische Erpressung noch eine andere Art der Erpressung vorliege. Aus seiner Sicht käme eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsberaubung in Betracht. Er plädierte deshalb auf eine Freiheitsstrafe von unter drei Jahren für seinen Mandanten.

Der Verteidiger von S. sah es in vielen Punkten ähnlich wie sein Kollege. „Die beiden waren in der Garage und haben dem Geschädigten Verletzungen zugefügt. Unklar ist jedoch die genaue Art und der Umfang der Misshandlung“, erklärte der Anwalt. Er halte die im Prozess aufgekommenen Verbindungen zu den beiden Gruppierungen in Fulda für zu weit hergeholt. H. habe seine ehemalige Lebensgefährtin verteidigen wollen, erläuterte der Anwalt, wo er das Motiv sieht. Sein Mandant S. habe bis nach der Tat nicht gewusst, wer der Geschädigte genau war, dies gehe unter anderem aus diversen Chatverläufen hervor. Einem möglichen Erpressungsversuch schrieb er keine große Relevanz zu. Die 10.000 Euro seien nicht der Schwerpunkt des Telefonats mit der dritten unbekannten Person gewesen. Auch in den etwa 1500 mitgeschnittenen Telefonaten, sei ein Erpressungsversuch nur einmal thematisiert worden. „Die 10.000 Euro waren nur der Exit, um aus dem ganzen herauszukommen“, legte der Anwalt dar. Er halte aufgrund der eher passive Rolle seines Mandanten und einer Audioaufnahme des Geschädigten eine sehr starke Gehilfenstellung oder schwächere Mittäterschaft für möglich. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Falls die Kammer keine Bewährung in Betracht ziehe, sprach er sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aus. Zudem beantragte er, der von der Staatsanwaltschaft geforderten Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls nicht zu entsprechen, da nicht davon auszugehen sei, dass der Angeklagte verschwinde.

Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.