Lokales FD 12.03.2025

Fahrlässige Tötung: Freiheitsstrafe für Fahrerin – Unfall mit Motorrad

Fulda (jk) – Zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und Entzug der Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr wurde am Dienstag im Amtsgericht Fulda eine zum Tatzeitpunkt 43-jährige Frau aus Hofbieber verurteilt. Am 30. September 2023 hat sie einen Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Wissels und Dipperz mit tödlichem Ausgang zu verantworten und wurde der fahrlässigen Tötung verurteilt. Im Gerichtsaal waren Familienangehörige sowie Freunde der Angeklagten und Geschädigten vertreten.

Fotos: Justin Klenner.

„Die Angeklagte hat durch eine aktive Entscheidung einen Menschen getötet“, sagte Richterin Anna Häfner in der Urteilsverkündung. Am 30. September 2023 befuhr die 43-jährige Frau mit ihren zwei Kindern die Landstraße aus Richtung Dirlos kommend in Fahrtrichtung Wissels. In Höhe des dortigen Maislabyrinths wollte die Angeklagte nach links über die Gegenfahrspur abbiegen. Aufgrund eines Landwirtschaftlichen Traktors mit leeren Heuanhänger war die Sicht für die 43-jährige auf die Gegenfahrbahn eingeschränkt, sodass sie den aus Fahrtrichtung Wissels kommenden 31-jährigen Motorradfahrer übersah. Es kam schließlich zu Kollision, wobei der Motorradfahrer trotz 40-minütiger Reanimierungsversuchs auf dem Weg ins Krankenhaus verstorben sei. Der Sachverständiger Reich bestätigte, dass aufgrund der gemessenen Geschwindigkeit beider Verkehrsteilnehmer ein Aufprall unvermeidbar gewesen war.

Der Pkw soll etwa 22 bis 25 und der Motorradfahrer 110 bis 120 Kilometer pro Stunde gefahren sein. Lediglich durch ein Verzögern des Abbiegevorganges der 43-jährigen Angeklagten oder eine Geschwindigkeit von 36 Kilometer pro Stunde beim verstorbenen Motorradfahrer hätte den Unfall vermieden werden können. Im Sitzungssaal saßen Angehörige der Angeklagten und Geschädigten, die den Prozessverlauf mitverfolgten. Neben einer Polizeibeamtin und dem Fahrer hinter dem verunglückten Pkw wurden ebenfalls die Schwester und Mutter des Verstorbenen als Zeuginnen befragt. Die beiden waren noch im selben Jahr der Angeklagten an ihrem Geburtstag bei der Wohnanschrift der Angeklagten gewesen, um sie zu konfrontieren. „Ich wollte dem Menschen in die Augen sehen, die nicht hingeguckt hat“, wiederholte die 60-jährige Mutter ihren Wortlaut. Daraufhin sei die Angeklagte auf die Knie gegangen und wiederholte mehrfach „Ich habe nicht richtig geschaut. Es tut mir so leid“. Auch die Schwester habe die Angeklagte im weiteren Verlauf gegenüber gestanden. „Ich habe ihr gesagt, dass sie unser Leben zerstört hat. Ich habe täglich Angst ihr zu begegnen“, so die 30-jährige Schwester.   

Rechtsanwalt Jörg-Thomas Reinhard, der als Nebenkläger vom Vater des Verstorbenen auftrat, forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis von sechs Monaten. Die Höhe der Freiheitsstrafe ließ Reinhardt offen. Die Nebenklage der Schwester des Verstorbenen, Rechtsanwältin Julia Wahl, plädierte auf 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und Fahrverbot in derselben Höhe. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Stephan Ulrich, forderte in seinem Plädoyer eine „sehr hohe Geldstrafe“ sowie Fahrverbot von sechs Monaten. Richterin Häfner verurteilte die 43-jährige zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung in Höhe von drei Jahren und verhängte ihr zusätzlich ein Fahrverbot von einem halben Jahr. Zudem soll sie 2000 Euro an die gemeinnützige Organisation DKMS spenden. „Ich glaube ihnen, dass es ihn leid tut und kaufe ihnen ihre Reue ab“, erläuterte Häfner. „Es gibt nichts was ich tun und sagen kann. Es tut mir so schrecklich leid“, sagte die Angeklagte unter Tränen. 

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