Lokales MKK 19.03.2025

Daniel Muth: Weniger Straftaten in Südosthessen als im Landesschnitt

Offenbach (pm/gü) – Polizeipräsident Daniel Muth hat am Dienstag die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 für das Polizeipräsidium Südosthessen vorgestellt. „Unsere leistungsstarke Polizei sorgt auch weiterhin nachhaltig für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger", fasst der Behördenleiter anlässlich der Präsentation des Zahlenwerks für das vergangene Jahr zusammen.

Polizeipräsident Daniel Muth hat die Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Archivfoto: Görlich Media.

Weiter führte Muth aus: „Das Fallaufkommen insgesamt ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dank der hervorragenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen verzeichnen wir die niedrigste Häufigkeitszahl seit Bestehen des Polizeipräsidiums Südosthessen. Auch wenn die Aufklärungsquote leicht gesunken ist, so konnten wir auch in 2024 nahezu zwei von drei Taten aufklären. Es ist uns gelungen, den hohen Sicherheitsstandard für unseren Zuständigkeitsbereich erneut zu festigen."

Die Zahlen der Kriminalstatistik 2024 des Polizeipräsidiums Südosthessen entsprechen weitgehend der Entwicklung der vergangenen Jahre. Mit einer Kriminalitätsbelastung von 4302 Straftaten pro 100.000 Einwohner ist die Häufigkeitszahl auf dem niedrigsten Wert seit Bestehen des Polizeipräsidiums Südosthessens und im Vergleich zu 2023 (4689) um 8,25 Prozent gesunken. Sie liegt damit, trotz der beiden Großstädte Offenbach und Hanau im Präsidiumsbereich, deutlich unter dem Landesdurchschnitt (6046 Straftaten pro 100.000 Einwohner) und belegt im Hessenvergleich erneut Platz drei. „Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger hier im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen in einer sicheren Region leben", resümiert der Präsidiumschef.

Die Zahl der registrierten Straftaten ist mit 40.180 in 2024 um 7,6 Prozent (3297 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Rückgang der Fallzahlen liegt über dem Landesdurchschnitt (Rückgang um 2,3 Prozent). Die Aufklärungsquote im Polizeipräsidium Südosthessen sank um 3,1 Prozentpunkte auf 61,3 Prozent und liegt somit in etwa im Landesdurchschnitt. Im Langzeitvergleich liegt diese dennoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch das Inkrafttreten des Cannabisgesetz (CanG) Mitte 2024 hat Auswirkungen auf den Rückgang der Fallzahlen sowie der Aufklärungsquote. So ist der vormals noch strafbare Besitz bestimmter Mengen an Cannabis nun straffrei. Da Drogendelikte oftmals klassische „Kontrolldelikte" sind, liegt neben dem festgestellten Verstoß in aller Regel auch eine identifizierte tatverdächtige Person vor, wodurch die Zahl der geklärten Straftaten nicht unerheblich steigt. Der gleiche Umstand (ebenfalls oftmals Kontrolldelikt) liegt beim Deliktsbereich „Erschleichen von Leistungen" sowie beim Ladendiebstahl vor. Bei diesen Delikten gibt es grundsätzlich auch immer einen Tatverdächtigen. Da diese Straftaten teilweise deutlich zurückgegangen sind, ist hierdurch auch ein Rückgang der Aufklärungsquote festzustellen.

 

Gewalt gegen Einsatzkräfte auf Höchstwert

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sorgen tagtäglich für den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Doch kommt es aber immer wieder zu Angriffen auf Einsatzkräften. Sie werden bedroht, bespuckt, getreten und geschlagen. Im Jahr 2024 ist die Zahl der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer eines tätlichen Angriffs oder einer Widerstandshandlung wurden, um 14,5 Prozent auf 521 gestiegen und stellt somit den höchsten Wert seit über zehn Jahren dar. In nahezu allen Fällen wurden die Verdächtigen ermittelt. Die Mehrzahl der für den Polizeialltag typischen Widerstandshandlungen entsteht aus niedrigschwelligen Kontrollsituationen von alkoholisierten Personen bzw. Personengruppen. Das Verhindern von Konflikten und der professionelle Umgang bei sich aufschaukelnden Prozessen ist eine große Herausforderung im alltäglichen Dienst der Beamtinnen und Beamten. Sie werden daher bereits im Rahmen des Polizeistudiums und weiteren Fortbildungen professionell geschult, möglichen Gewaltsituationen deeskalierend entgegenzutreten.

Aber auch Einsatzkräfte der Feuerwehr und vom Rettungsdienst werden immer wieder Opfer von Gewalt. Die Zahl sank von 20 registrierten Fällen auf acht. Damit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte besser vor Angriffen und vor den Folgen von Angriffen geschützt sind, sind sie mit funktionaler Schutzausrüstung, mit Bodycams und seit ein paar Jahren auch mit sogenannten Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) ausgestattet. Dieses Einsatzmittel – umgangssprachlich „Taser“ genannt – hat sich in Offenbach bewährt und wurde im vergangenen Jahr in Hanau und in Gelnhausen eingeführt. Das DEIG ermöglicht in bestimmten Situationen ein differenzierteres Vorgehen und reduziert die Gefahren für die Polizei und die betroffene Person. Eine gute Ausbildung an diesem Einsatzmittel ist dabei der entscheidende Faktor, um wirksam zu agieren und zugleich unbeabsichtigte Schäden zu verhindern.

 

Politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Im Deliktsbereich Politisch Motivierte Kriminalität sind für 2024 insgesamt 443 Straftaten registriert worden (Vorjahr: 368 Straftaten). Dies bedeutet einen Anstieg von 20,4 Prozent. Im Landesdurchschnitt gab es einen Anstieg um 29,7 Prozent. Der größte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Bereich Politisch Motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie (+ 138,5 Prozent). Einen erheblichen Anteil an diesen Steigerungen dürfte wahrscheinlich der immer noch der andauernde Nahostkonflikt und die Europawahl, sowie die Migrationsdebatte haben. Mehr als die Hälfte aller politisch motivierten Straftaten wurden mit 245 Delikten im Bereich PMK – rechts registriert. Dies bedeutet einem Anstieg von 35,4 Prozent (2023: 181 Fälle). In Hessen stieg der Bereich PMK – rechts sogar um 57,2 Prozent an. Die Zahlen des Jahres 2024 der politisch motivierten Kriminalität stehen unter dem Vorbehalt des derzeit erfolgenden Fallzahlenabgleichs mit dem Bundeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Es können sich daher noch marginale Abweichungen ergeben.

 

Straftaten gegen das Leben: Leichter Rückgang

Ein statistisch leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Bereich der Straftaten gegen das Leben zu verzeichnen. Hierunter fallen Delikte wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Wurden für das Jahr 2023 noch 48 Straftaten dieser Gruppe erfasst, so waren es in 2024 45 Fälle. Die hohe Anzahl der erfassten Fälle ist unter anderem auch damit zu erklären, dass zahlreiche Ermittlungsverfahren aus den Vorjahren erst in 2024 zum Abschluss kamen und daher mit in die PKS 2024 eingeflossen sind. Über dreiviertel dieser Delikte konnten aufgeklärt werden. Der starke Rückgang der Aufklärungsquote in 2024 liegt auch bei den erfassten Fällen von „tödlichen Arbeitsunfälle“ (fahrlässige Tötung) aus den vergangenen Jahren. Hier konnte kein Beschuldigter ermittelt werden.

 

Keine weiteren Geldautomatensprengungen nach Festnahmen im Jossgund

Nach den schnellen Festnahmen von drei mutmaßlichen Geldautomatensprengern am 31. Januar 2024 im Jossgrund, waren seitdem im Polizeipräsidium Südosthessen keine weiteren Geldautomatensprengungen zu verzeichnen. Zuvor nahmen Polizeibeamte bereits schon am 25. November 2023 nach einer Geldautomatensprengung in Hasselroth drei Männer im Alter von 19 bis 24 Jahren fest. Im Zuge der länderübergreifenden intensiven Großfahndung und Hinweisen aus der Bevölkerung, konnten die Einsatzkräfte der Polizei damals die Tatverdächtigen im Landkreis Aschaffenburg vorläufig festnehmen.

 

Straßenkriminalität leicht gesunken

Zur sogenannten „Straßenkriminalität“ zählt eine Vielzahl an Delikten, die auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen – einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel – begangen werden, wie etwa Körperverletzung, Straßenraub, Sachbeschädigung oder auch exhibitionistische Handlungen. Für die Polizei sind die Sicherheitsmaßnahmen in diesem Bereich daher von besonderer Bedeutung, denn sie beeinflussen in starkem Maße das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Im Vergleich bewegt sich das Straftatenaufkommen in dieser Rubrik mit 7716 Delikten nahezu auf einem ähnlichen Niveau wie in den vergangenen Jahren. Seit dem Bestehen des Polizeipräsidiums Südosthessen in 2001 (seinerzeit wurden noch 18.874 Delikte registriert) konnten diese Delikte durch offensive Kontrolltätigkeiten, einer verstärkten polizeilichen Präsenz sowie die Nutzung moderner Videosicherheitstechnik um rund 60 Prozent reduziert werden.

Durch diese Videoschutzanlagen wird nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürgern gestärkt, sondern gleichermaßen auch eine bessere Strafverfolgung ermöglicht. Lag die Aufklärungsquote 2001 noch bei 9,8 Prozent, so konnte diese im Jahr 2024 mit über 21 Prozent einmal mehr ein beachtliches Ergebnis vorweisen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen im öffentlichen Raum ist daher für die Polizei ein dauerhafter Orientierungspunkt. Ganz entscheidend ist dabei auch die sichtbare polizeiliche Präsenz auf den Straßen und Plätzen. Diese Präsenzerhöhung sowie ein erhöhter Kontrolldruck und gezielte Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung sind Bestandteile der im Februar 2024 initiierten „Innenstadt-Offensive“, an der auch die Großstädte Offenbach und Hanau teilnehmen und die die Sicherheitsarchitektur der südosthessischen Polizei um einen weiteren wichtigen Pfeiler ergänzt.

 

Videoschutzanlagen schrecken Straftäter ab - und klären Straftaten auf

Im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen waren in 2024 insgesamt acht hochmoderne Videoschutzanlagen mit 80 Kameras zur gemeinsamen Nutzung von Polizei und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. Aus den bisherigen polizeilichen Erfahrungswerten geht hervor, dass mit Hilfe der Anlagen potenzielle Täter von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden. Mögliche Gefährdungen oder Straftaten können so frühzeitig erkannt und unmittelbar polizeiliche Maßnahmen getroffen werden. Begangenen Straftaten werden infolge der verbesserten Beweissicherungs- und Identifizierungsmöglichkeiten vermehrt aufgeklärt. So konnte über die Auswertung der Videoschutzanlagen im vergangenen Jahr in 47 Fällen ein Tatverdächtiger identifiziert werden. So konnte etwa eine brutale Tat in der Innenstadt Hanaus im vergangenen Sommer aufgeklärt werden, bei der ein Jugendlicher am Busbahnhof am Freiheitsplatz auf einen 36-Jährigen eingetreten und diesen schwer verletzt haben soll. Durch die dortige Videoschutzanlage konnte die Tat nicht nur beweisgesichert aufgezeichnet, sondern der mutmaßliche Täter auch identifiziert und noch am gleichen Tag festgenommen werden. Er wurde wegen Verdachts des versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen.

 

Wohnungseinbruchsdiebstahl weiterhin deutlich unter Vor-Pandemie-Niveau

Auch wenn die Zahlen im Jahr 2024 gemäß dem Landestrend angestiegen sind, so liegen diese aber weiterhin deutlich unter dem Niveau der Jahre vor der Pandemie, in denen vierstellige Werte registriert wurden. Das ist ein Beleg dafür, dass die konzeptionellen und umfangreichen Maßnahmen vom Polizeipräsidium Südosthessen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen nachhaltig Wirkung zeigen. Mehr als ein Viertel der Wohnungseinbruchsdiebstähle im Main-Kinzig-Kreis konnte im vergangenen Jahr aufgeklärt werden. Mit Blick auf die hohe Anzahl an gescheiterten Einbrüchen (Versuche: 56,7 Prozent, im Main-Kinzig-Kreis sogar über 71 Prozent) kommt auch die Präventionsarbeit zum Tragen. Zum einen kontrollieren Polizeibeamte regelmäßig auf Autobahnen, Fernstraßen oder auch in Wohngebieten gezielt auffällige Personen und deren Fahrzeuge. Darüber hinaus berät der Stabsbereich Prävention Haus- und Wohnungsinhaber kostenlos und produktneutral vor Ort, wie die Bürgerinnen und Bürger ihre vier Wände sicherer machen können.

 

Rückgang der Jugendkriminalität - Haus des Jugendrechts zeigt Wirkung

Unter die Jugendkriminalität fallen Straftaten, die durch tatverdächtige Personen unter 21 Jahren begangen wurden. Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen im Bereich der Jugendkriminalität um 12,2 Prozent (645 Fälle) zurückgegangen. Im „Gründungsjahr“ des Polizeipräsidiums Südosthessen lag diese Zahl noch bei 6520 Fällen. Ein Rückgang seitdem von über 29 Prozent. Einen entscheidenden Baustein für diesen Rückgang bilden die beiden Häuser des Jugendrechts, in der Stadt Offenbach (Eröffnung Januar 2019) und der Stadt Hanau (Eröffnung September 2023). Dort arbeiten Stadt, Justiz und Polizei in Hanau darüber hinaus noch freie Träger der Jugendhilfe, unter einem Dach erfolgreich zusammen, um Straftaten delinquenter Jugendlicher möglichst zeitnah gemeinsam zu beurteilen und eng das weitere Vorgehen abzustimmen, damit ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität verhindert werden kann. Entscheidendes Erfolgskriterium ist, dass die Strafe „auf dem Fuße“ folgt, nicht, dass diese Strafe besonders hart ist. Der Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes ist handlungsleitend und sichert langfristig den präventiven Erfolg.

Aber auch durch gezielte Präventionsarbeit, wie zum Beispiel „PiT – Prävention im Team“, sollen Straftaten an Jugendlichen im öffentlichen Raum verhindert werden. Aufgabe des Programms, welches unter der Federführung des „Netzwerk gegen Gewalt“ steht, ist es, Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge sechs bis acht in die Lage zu versetzen, individuell und gewaltfrei auf gewaltbesetzte Situationen des öffentlichen Raums zu reagieren und angemessen zu handeln. Im Rahmen des PiT-Trainings erhalten Jugendliche auch die Möglichkeit, ihren Umgang mit dem öffentlichen Raum Internet zu reflektieren.

 

Hohe Aufklärungsquote bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Kampf gegen Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Kindern hat für die Polizei Hessen nach wie vor höchste Priorität. Um Sexualstraftätern habhaft zu werden und den anhaltenden Missbrauch zu stoppen, müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen im Deliktsfeld sexueller Missbrauch von Kindern von 112 auf 149 registrierte Fälle gestiegen. Die Aufklärungsquote liegt bei knapp 88 Prozent. Die „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Kinderpornografie“ ist in 2024 um 152 Fälle gestiegen. Mit einer Aufklärungsquote von 94 Prozent konnten fast alle dieser Taten mindestens einer oder einem Verdächtigen zugeordnet werden – ein wichtiger Aspekt, der verdeutlicht, dass hier nahezu alle Täter aus der Anonymität geholt werden.

Ein Großteil der Kinderpornografie-Verfahren ist dabei auf Eingaben durch die halbstaatliche amerikanische Organisation NCMEC („National Center for Missing and Exploited Children“) zurückzuführen, die seit 2021 entsprechendes Bild- und Videomaterial im Netz detektiert und relevanten Daten weltweit an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterleitet – hier über das BKA und das HLKA auch an das Polizeipräsidium Südosthessen. Mit der Einrichtung des Zentralkommissariats FOKUS im Polizeipräsidium Südosthessen zum 1. Februar 2024 ist es gelungen, sich noch zielgerichteter und strukturierter der Befassung in diesem Deliktsbereich zu widmen, Verfahren schneller einzuleiten, Vorgangsabläufe zeitlich erheblich zu verringern und noch frühzeitiger tätig zu werden. Der Anstieg der Ermittlungsverfahren hatte ebenfalls die Steigerung der Durchsuchungsbeschlussvollstreckungen zur Folge. Dies führte zu einer größeren Anzahl an Sicherstellungen von Datenträgern und somit auch digitalforensischen Auswertungen, in deren Folge zusätzliche Verfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie eingeleitet wurden. Darüber hinaus zahlt sich auch die gute Netzwerkarbeit, beispielsweise mit Jugendämtern und Opferschutzorganisationen, aus. Im Mittelpunkt der gemeinsam entwickelten Strategie steht dabei stets das Kindeswohl.

 

Höchste Fallzahlenwert bei „Häuslicher Gewalt“ in den vergangenen zehn Jahren

Im Langzeitvergleich zeigt sich ein stetiger Anstieg der häuslichen Gewalt, sodass im Jahr 2024 der höchste Fallzahlenwert (1399 Fälle) der letzten zehn Jahre zu erkennen ist. Die Aufklärungsquote liegt bei nahezu 100 Prozent. Der Großteil der Fallzahlen ergibt sich aus den Tatbeständen der Körperverletzungen und der Bedrohung. Etwas mehr als 82 Prozent der erfassten Opfer sind Frauen. Als Ursache für die hohen Fallzahlen könnte eine erhöhte Anzeigenbereitschaft der Opfer in Betracht kommen, zumal die Problematik vermehrt in den Medien thematisiert wird. Zudem sind nach einer Gesetzesänderung Nachstellungshandlungen eher tatbestandsmäßig erfüllt. Das bedeutet konkret, die Opfer müssen nicht mehr in ihrer Lebensführung erheblich beeinträchtigt, sondern die Handlungen müssen hierzu lediglich objektiv geeignet sein. Auch das Merkmal der „Beharrlichkeit“ wurde durch das der „wiederholten Begehung“ ersetzt. Eine Vollendung des Delikts wird somit merklich niederschwelliger erreicht.

 

Rauschgiftkriminalität stark gesunken

Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind im Jahr 2024 um 1577 Fälle zurückgegangen (- 46,0 Prozent). Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 3427 erfassten Straftaten. In erheblichem Maße geht der Fallzahlenrückgang auf die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und die Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) bzw. des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zurück, mit denen der Konsum von Cannabis in Deutschland durch Erwachsene unter Auflagen legalisiert wurde. Das Bundesgesetz sieht einen umfangreichen Katalog von mehr als 36 Ordnungswidrigkeiten vor. Das Land Hessen hat für die Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldkatalog erlassen, um eine einheitliche Handhabung zu ermöglichen und die rechtlichen Grenzen des Gesetzes, die vor allem dem Jugend-und Gesundheitsschutz dienen sollen, wirkungsvoll durchzusetzen (zum Beispiel Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis unter anderem in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinderund Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite). Auch nach einer teilweisen Entkriminalisierung kommen zahlreiche strafrechtliche Verstöße in Betracht, etwa bei Überschreitung der maximal zulässigen Mengen oder bei Abgabe an Jugendliche. Bei geringfügiger Überschreitung können Bußgelder verhängt werden, bei einem Besitz von mehr als 60 Gramm zu Hause oder 30 Gramm in der Öffentlichkeit handelt es sich um eine Straftat. Ferner sind Straßenverkehrsdelikte wie die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Substanzen unverändert relevant. Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC (Tetrahydrocannabinol) unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.