„Es tut mir leid. Es kommt nie wieder vor“, sagte der Angeklagte. Im August 2022 hatte es eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 35-Jährigen gegeben, bei der sein Mobiltelefon und Computer sichergestellt wurden. Bei der Auswertung seien darauf 384 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten festgestellt worden. Der Angeklagte gab während der Verhandlung an, dass auf den von ihm besuchten Pornoseiten jeder jegliche Inhalte veröffentlichen könne, auch kinderpornographische Dateien. Diese habe der 35-Jährige neben anderen Bildern und Videos heruntergeladen, da ihn Inhalte „abseits der Norm“ interessieren würden. Gezielt nach Kinderpornographie gesucht habe er nicht, betonte der Angeklagte: „Ich weiß nicht, wie es dazu kam. Ich kann mich nur entschuldigen, dass es zu der Scheiße kam“.
Später habe der Angeklagte auf Rat seines Verteidigers, Rechtsanwalt Andreas Scheja, psychologische Hilfe gesucht. Aus dem ärztlichen Gutachten gehe hervor, dass eine Psychotherapie für den 35-Jährigen nicht notwendig sei, da keine dominierende Präferenz zu den kinderpornographischen Inhalten festzustellen sei. „Er selbst sehe sich nicht als pädophil und stellte sich selbst die Diagnose: Dummheit“, zitierte Richter Ulrich Jahn aus dem Gutachten. „Ich halte mich nicht für krank. Ich habe keine Sucht und nach der Durchsuchung auch kein Verlangen mehr danach“, so der Angeklagte vor Gericht. Die Ereignisse hätten ihn sehr mitgenommen. Nach Gesprächen mit seiner Familie und seiner damaligen Verlobten sei es ihm wieder besser gegangen, allerdings sei seine Beziehung daran zerbrochen.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ausgesetzt auf drei Jahren zur Bewährung mit der Auflage, Beratungstermine bei pro familia wahrzunehmen und 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden. „Bei dem Anblick der Bilder sträuben sich meine Nackenhaare“, sagte die Staatsanwältin. Verteidiger Scheja nannte kein konkretes Strafmaß, empfand die Forderung der Staatsanwaltschaft allerdings „zu üppig“. „In ähnlichen Fällen wurden auch mal nur Geldstrafen verhängt“, so der Rechtsanwalt. Richter Jahn verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem ordnete er sechs Beratungstermine innerhalb von einem halben Jahr und eine Zahlung von 1500 Euro an pro familia Fulda an. Zu Gunsten des 35-jährigen wurden seine Kooperation während der Wohnungsdurchsuchung sowie sein Geständnis vor Gericht gewertet. Auf die Herausgabe des beschlagnahmten Computers, Laptops sowie Mobiltelefons verzichtete der Angeklagte.
