Weiterhin wurde im Rahmen der anschließenden Ermittlungen festgestellt, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug bereits erloschen war. Auf den Fahrzeugführer kommen neben einem Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot zu. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde gegen die halterverantwortliche Person gefertigt.
„Zu schnelles Fahren bleibt eine der häufigsten und gefährlichsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Verkehrsverstöße dieser Art sind nicht nur gesetzeswidrig, sie stellen auch eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar“, mahnt die Polizei und kündigt an: „Nicht zuletzt aufgrund solch gravierender Verstöße werden durch die Autobahnpolizei weiterhin mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.“
