Lokales FD 13.06.2025

„Wir waren schon einmal weiter“ – Akademieabend im Bonifaziushaus

Fulda (pm/fp) – „Wo wären wir heute, hätte Putin sich darangehalten.“ Professor Hanns Jürgen Küsters meint damit die Schlussakte von Helsinki, die 1975 von 35 Staaten Europas unterzeichnet wurde. Darin ging es unter anderem um die Unverletzlichkeit staatlicher Grenzen. Küsters sprach im Rahmen der Ringvorlesung der Katholischen Akademie in Zusammenarbeit mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.

Von links: Gunter Geiger (Akademiedirektor), Jana Nathalie Burg (Hessische Landeszentrale für politische Bildung) und Professor Hanns Jürgen Küsters (Referent). Foto: Katholische Akademie des Bistums Fulda

„Wir glaubten, nach Helsinki eine neue Ordnung für Europa geschaffen zu haben – bis zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins auf die Ukraine“, spannte Akademiedirektor Gunter Geiger in seiner Begrüßung spannte den Bogen von 1975 bis in die Gegenwart. Den Begriff des Völkerrechts griff der Politikwissenschaftler und Zeithistoriker Küsters auf. So werde damit meist gemeint, dass sich alle daran halten müssten. Von seinem Ursprung könne aber auch von einem „Recht der Völker“ – lateinisch ius gentium – gesprochen werden, also eine Ansammlung von Rechten, an dem sich Staaten orientieren. "Die Rechtsverbindlichkeit der Schlussakte von Helsinki ist nur freiwillig", betonte Küsters. Es lasse sich keine Verpflichtung daraus ableiten.

Voraussetzung für die Schlussakte war in den Nachkriegsjahren eine Annäherung der beiden Staaten auf deutschem Boden. Küsters zeigte dabei auf, dass die Kontakte zwischen Bonn und Ostberlin nicht erst unter der Regierung Brandt in den 1970er Jahren begannen. So gab es schon unter Kanzler Konrad Adenauer Überlegungen zu Kontakten mit der SED-Führung. 1964 versuchte die Regierung von Kanzler Ludwig Ehrhard, eine Entspannungspolitik in Verbindung mit einer gesamteuropäischen Sicherheitspolitik zu starten. Und: Seit 1949 bestand ein Handelsabkommen zwischen BRD und DDR.

„Der Grundlagenvertrag 1972 mit der DDR wurde in Moskau und Washington kritisch beäugt“, so der Zeithistoriker. Auch wollte die Sowjetunion keinen Friedensvertrag mit der DDR oder der Bundesrepublik. Sie wollte den Status Quo – also keine Wiedervereinigung – erhalten oder wenn überhaupt zu ihren Gunsten ändern. „Zugeständnisse werden in der sowjetischen beziehungsweise russischen Diplomatie als Schwäche gedeutet, ein Abrücken von der eigenen Position findet daher nicht wirklich statt“, schlägt Küsters den Bogen in die Gegenwart zum Verhalten Putins im Ukraine-Krieg.

Eines der Hauptinteressen Moskaus bezogen auf Westdeutschland waren vor allem wirtschaftliche Beziehungen. Für Leonid Breschnew, den starken Mann in den 1970er Jahren, war die Rechnung: Wir bezahlen den Import von Rohren für Gasleitungen mit dem Export von Gas. Als Folge der Schlussakte kam es neben Wirtschaftsverbindungen auch zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik. Diese Öffnung nach außen wiederum begünstigte Oppositionsgruppen wie Solidarnosc in Polen, Charta 77 in der damaligen Tschechoslowakei oder die Bürgerrechtsbewegung in der DDR.

Ziel von DDR und Sowjetunion war die Festschreibung der Grenzen. Der Westen und die Bundesrepublik hingegen bestanden mit Erfolg darauf, dass eine Änderung der Grenzen möglich ist, wenn sich Staaten freiwillig und friedlich dafür aussprechen.

Militärisch sollten vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den beiden Blöcken zur Entspannung beitragen. So wurde vereinbart, sich gegenseitig über größere Manöver zu informieren. Mit Blick auf Putin und den Ukraine Krieg sagte Küsters deshalb: „Wir waren schon einmal weiter.“