Die Taten gegen die 32-jährige widerstandsunfähige Frau ereigneten sich im Zeitraum des 13. und 14. Oktobers 2019. Sie befand sich währenddessen unter dem Einfluss von Kokain, Amphetamin, Cannabis sowie Alkohol. In der Urteilsverkündung erläuterte Dr. Bettina Stade, wie die sechste große Strafkammer zum Urteil gekommen war. Sie erläuterte, dass die Geschädigte, die als Nebenklägerin im Fall auftrat, unter Drogeneinfluss am 13. Oktober in Kontakt mit zwei der Angeklagten gekommen sei. Diese hätten, obwohl sie den unzurechnungsfähigen Zustand der Frau wahrgenommen hatten, mit ihr Oralverkehr in einem Auto gehabt. Anschließend nahmen sie die Nebenklägerin zu einer Privatfeier in der Wohnung des dritten Angeklagten mit. Dort sei es nach dem Konsum von Alkohol zu weiteren sexuellen Handlungen der drei Männer gekommen. Die Schmerzen der Frau sowie deren merkliche apathische Episoden hätten sie dabei nicht beachtet. In der Nacht auf den 14. Oktober habe sich die Nebenklägerin dann in der Dalbergstraße mittig auf die Fahrbahn gesetzt und sei vom vierten Angeklagten entdeckt worden. Dieser habe sie in seinem Auto mitgenommen, in dem es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr kam. Weil die Frau zunehmend apathischer geworden sei, hatte der vierte Angeklagte sie letztlich in eine Notaufnahme gebracht.
Stade erklärte mit Blick auf die Urteilsbegründung, dass die geständige Einlassung aller vier Angeklagten das Strafmaß deutlich abmildern würden. Die Personen hätten in der Verhandlung Reue gezeigt und sich für ihre Taten entschuldigt. Durch die Einlassung hatten die Angeklagten der Nebenklägerin außerdem eine Aussage vor Gericht erspart, was ebenfalls positiv gewertet wurde. Gleichzeitig machte die Richterin deutlich, dass die Taten als sexuelle Übergriffe zu bewerten seien. Die Männer hätten den unzurechnungsfähigen Zustand der Frau billigend in Kauf genommen und sie nicht wiederholt um Zustimmung für die Handlungen gefragt: „Bloßes Vertrauen genügt nicht.“ Neben der Bewährungsstrafe wird ein Schmerzensgeld an die Nebenklägerin gezahlt.
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