Der entsprechende Antrag wurde einstimmig angenommen. „Wir wollen damit eine rechtliche Grundlage für den Ernstfall schaffen“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld bei dem Ausschuss. Im Falle einer Notsituation, wie beispielsweise eine Wasserknappheit aufgrund einer anhaltenden Hitzewelle, soll damit eine einheitliche Regelung für die Bürgerinnen und Bürger der Barockstadt geschaffen und somit schnell auf das Problem reagiert werden können, fügte er an: „Wir hatten zum Glück diesen Fall noch nicht und hoffen auch, dass er in Zukunft nicht allzu oft auftritt. Aber sollten wir in diese Situation kommen, schaffen wir damit Rechtssicherheit.“
In der Verordnung wird festgelegt, wie viel Wasser verbraucht werden darf und vor allem für welche Zwecke. So dürfe beispielsweise in einem Hitzenotstand nicht mehr der Rasen bewässert oder das Auto gewaschen werden. Bei Zuwiderhandlungen würden Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten drohen, so Wingenfeld. Durchgesetzt würden diese Sanktionen vom Ordnungsamt. Patricia Fehrmann, Vorsitzende des Fuldaer CDU-Stadtverbandes, sprach sich für die Verordnung aus. „Es wäre unverantwortlich eine solche Regelung jetzt nicht zu erlassen“, betonte sie. So sahen das auch alle anderen Vertreter des Ausschusses, die zustimmten.
Weitere Themen der Sitzung waren 239. Vergleichende Prüfung des „Vorbericht Haushaltsplan“ – Schlussbericht sowie eine Änderung in den Gesellschaftsverträgen städtischer Eigengesellschaften, um diese von der Verpflichtung zur Vorlage von Lageberichten und Nachhaltigkeitsberichten bei der Wirtschaftsprüfung zu entbinden. Auch dies wurde einstimmig angenommen.
