Im Verfahren gegen den Landkreis wurde festgestellt, dass der Landkreis das vom Gemeindevorstand erteilte Einvernehmen gemäß §?36 BauGB zu Recht als bindend betrachten durfte. Damit wurde die Bauaufsicht verpflichtet, dem Einvernehmen zu folgen – unabhängig von der politischen oder rechtlichen Angemessenheit der Entscheidung des Gemeindevorstands.
Im zweiten Verfahren, gegen den Gemeindevorstand selbst, ging es um die zentrale Frage, ob dieser das Einvernehmen ohne Zustimmung der Gemeindevertretung überhaupt hätte erteilen dürfen. Diese Frage hat das Gericht nicht abschließend geklärt, sondern lediglich unter Bezugnahme auf ältere bundesrechtliche Regelungen eine vorläufige Auffassung vertreten. Die Besonderheiten eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die hessische Kommunalverfassung wurden dabei aus Sicht der Bürgerliste nicht ansatzweise hinreichend berücksichtigt.
„Gerade dieses zweite Verfahren ist entscheidend für zukünftige Bauprojekte,“ betont Joachim Weber, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste. „Denn hier steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob der Bürgermeister und der Gemeindevorstand ohne Rückkopplung mit dem Gemeindeparlament eigenmächtig Bauvorhaben vorantreiben dürfen. Wir sagen ganz klar: Nein.“
Die Gemeindevertretung hatte bereits mit breiter Mehrheit – getragen von Bürgerliste, SPD, FDP und CWE – durch Beschluss deutlich gemacht, dass sie sich in der Angelegenheit für zuständig hält und das Einvernehmen nicht ohne ihre vorherige Beteiligung hätte erteilt werden dürfen.
„Die politische Verantwortung für die faktische Ermöglichung des mutmaßlichen Schwarzbaus liegt beim Gemeindevorstand – insbesondere bei der CDU-Mehrheit, die das Einvernehmen durchgewunken hat,“ so Weber. „Das Vertrauen in eine transparente, rechtmäßige und demokratisch legitimierte Gemeindeverwaltung wurde dadurch massiv beschädigt.“
Besonders kritisch sieht die Bürgerliste das Verhalten des Bürgermeisters und der Verwaltung. „Es wurde nicht einmal ernsthaft versucht, die berechtigten Gründe gegen das Einvernehmen dem Landkreis darzulegen oder mit der Gemeindevertretung zu diskutieren“, erklärt Weber. „Stattdessen wurde im Alleingang entschieden – eine Missachtung demokratischer Spielregeln, die sich nicht wiederholen darf.“
Die Bürgerliste fordert daher eine vollständige politische Aufarbeitung. „Es geht uns nicht um juristische Vorverurteilungen. Aber politisch muss klar sein: Wer Entscheidungen trifft, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen – insbesondere der Bürgermeister und die CDU-Mehrheit im Gemeindevorstand“, so Weber.
Am Montag, den 26. Mai 2025, hat die Vorsitzende der Gemeindevertretung bereits Beschwerde gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Eilverfahren gegen den Gemeindevorstand geht somit in die nächste Instanz. „Gerade dieses Verfahren wird für zukünftige Vorhaben klären, wer in Eichenzell letztlich entscheidet: ein demokratisch legitimiertes Parlament oder ein ohne politischen Respekt handelnder Gemeindevorstand“, so Weber abschließend.
Streit um „Schwarzbau“ – Rothmund: „Wir arbeiten rechtmäßig“
