Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen ist die Angeschuldigte dringend verdächtig, zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Januar 2022 und April 2024 in ihrer Wohnung in Bad Hersfeld oder Heringen unmittelbar nach der Geburt ihres voll ausgereiften und lebensfähigen Säuglings in der Absicht, diesen zu töten, entweder mittels eines (eher flächigen) Gegenstandes mindestens einen massiven Schlag gegen dessen Kopf ausgeübt oder den Kopf des weiblichen Säuglings mindestens einmal gegen einen flächigen Gegenstand geschlagen zu haben. Durch den Schlag erlitt der Säugling ein Schädel-Hirn-Trauma mit Knochenfrakturen sowie eine Hirnblutung und verstarb – wie die Angeschuldigte beabsichtigt haben soll – in unmittelbaren Anschluss an seinen Verletzungen. Um die Tat zu verdecken, soll die Angeschuldigte, deren Motiv für die Tat weiterhin unklar ist, den Leichnam in eine Decke gewickelt, diese in eine Einkaufstüte gepackt und beides in die Tiefkühltruhe des Wohnhauses gelegt haben. Das Verfahren gegen den ebenfalls beschuldigten Lebensgefährten der Angeschuldigten wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, nachdem diesem weder eine Kenntnis von der Schwangerschaft noch eine Anwesenheit bei der Geburt nachweisbar waren.
Toter Säugling entdeckt – Verdacht auf Totschlag – Frau in U-Haft
