Bad Hersfeld (pm/as) – Die neuen Vorgaben für Passbilder bei Personalausweisen und Reisepässen gelten seit dem 1. Mai. Statt gedruckter Passfotos sind nur noch digitale Passbilder zulässig. Diese Änderung der Vorgaben gilt nicht für Führerscheine. Bei der Beantragung eines Führerscheins ist weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Passbild erforderlich.
Alle Antragstellenden werden gebeten, dies zu beachten und ein entsprechendes Lichtbild mitzubringen, um unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.
Kontakt Führerscheinstelle
Telefon: 06621 87-3415
E-Mail: fuehrerscheinstelle@hef-rof.de