Fußball 13.06.2025

Nach Pyro-Strafen: Horst Holl kritisiert Verhalten und Berichterstattung

Osthessen (pm) – Nach diversen Vorkommnissen auf den Sportplätzen im Rahmen der Fußball-Relegationspartien und den folgenden Strafen kritisiert Horst Holl, Einzelrichter im Regionalsportgericht Fulda aus Rotenburg, die Verfahrensweise, die Kritik an seiner Person und die Berichterstattung. Dazu klärt er auf.

Horst Holl. Archivfoto: Jasha Günther

 

Die Stellungnahme von Horst Holl im Wortlaut:

Der Inhalt und der Stil der in einem Internetportal der Region verbreiteten Beiträge nebst Kommentaren über die in Zusammenhang mit den in letzten Tagen von mir als zuständigem Sportrichter getroffenen Entscheidungen zum Thema Pyrotechnik veranlasst mich, den Problemkreis Pyro nochmal aufzugreifen und damit auch etwas zur Versachlichung der Debatte beizutragen.

Vielerorts ist nicht überall bekannt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in Deutschland aufgrund von gesundheitlichen Risiken verboten ist. Es ist mir durchaus bewusst, dass es im Amateurbereich erhebliche Schwierigkeiten bereitet, effektive Vorkehrungen zu treffen, um den Einsatz von Pyrotechnik vollständig zu unterbinden. Ich möchte jedoch darüber aufklären, welche gesundheitlichen und rechtlichen Risiken der Einsatz von „Pyros“ und „Bengalos“ mit sich bringt.

 

Was versteht man unter pyrotechnischen Gegenständen?

Pyrotechnische Gegenstände enthalten nach der Definition des Sprengstoffgesetzes explosionsgefährliche Stoffe und erzeugen Licht- Schall-, Rauch Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen. Es sind dies insbesondere Feuerwerkskörper aller Art, aber auch Rauchtöpfe und Seenotfackeln („Bengalos“). Diese pyrotechnischen Gegenstände werden nach Gefährlichkeit und Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt.

 

Gibt es bestimmte pyrotecchnischen Gegenstände, die abgebrannt werden dürfen?

Nein !  Das Abbrennen der gesamten pyrotechnischen Gegenstände ist anlässlich von Fußballspielen kategorisch und ausnahmslos verboten. Das gilt ausdrücklich auch für Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2, selbstverständlich aber erst recht für die häufig in Stadien abgebrannten Bengalos und Rauchtöpfe der Kategorie T1. Wer gegen diese Verbote verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat nach der Sprengstoffverordnung und dem Sprengstoffgesetz, und zwar selbst dann, wenn durch das Abbrennen niemand zu Schaden kommt.

 

Welche gesundheitlichen Risiken bestehen?

Für das gesetzliche Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände bei Fußballspielen gibt es gute Gründe. In erster Linie sind es Gefahren für die Gesundheit, die dieses Verbot rechtfertigen. Werden beispielsweise Bengalos abgebrannt, so entwickeln diese Temperaturen bis zu 2000 Grad, sind kaum zu löschen und können schwerste Verbrennungen verursachen. Darüber hinaus entsteht giftiger Rauch, der insbesondere bei Kindern und Meschen mit Atemwegserkrankungen zu schweren Gesundheitsstörungen führen kann. Das Zünden von Böllern kann Knalltraumata und dauerhafte Hörschäden zu Folge haben.

 

Wen können Schadenersatzforderungen treffen?

Der Heimverein ist anlässlich eines Fußballspiels zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht zu Schaden kommen. Er hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Schädigungen anderer zu verhindern. Seiner dahingehenden Pflicht kann der Heimverein u. a. dadurch gerecht werden, dass er durch Platz-, Stadionordnungen und/oder Aushänge auf das Verbot von pyrotechnischen Gegenständen hinweist, bei Verstößen sofort und konsequent einschreitet, Einlasskontrollen durchführt und einzelnen Zuschauern den Zugang verwehrt bzw. diese der Veranstaltungsstätte verweist, soweit diese sich nicht an das Verbot halten. Ermöglicht oder duldet der Heimverein als Veranstalter das Abbrennen von Pyrotechnik, läuft er Gefahr, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft in gleichem Maße auch den ausrichtenden Verein bei Spielen auf neutralem Platz, also z. B. bei Pokalend- oder Relegationsspielen.

 

Was droht sportrechtlich?

Nachdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nach staatlichem Recht verboten ist, werden Verstöße selbstverständlich auch sportrechtlich geahndet, und zwar als unsportliches Verhalten. Dabei ist zu beachten, dass Heim- und Gastvereine für das sportwidrige Verhalten ihrer jeweiligen Anhänger verantwortlich sind, soweit diese ein Verschulden trifft. Auch hier gilt wieder, dass insbesondere mit Strafen zu rechnen hat, wer das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch seine Anhänger ermöglicht bzw. duldet und hiergegen nicht einschreitet. Der nach der Strafordnung vorgegebene Strafrahmen reicht von 50 bis 3000 Euro. In besonders schweren Fällen sieht die Strafordnung noch wesentlich drastischere Sanktionen vor (Punktabzug, Platzsperre, Spielverbot usw.)

 

Was sind die Vorgaben des HFV für die Vereine und Sportgerichtsbarkeit ?

Der HFV - hier Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung - hat am 25.05.2018 zum Thema Abfeuern und Abbrennen von Pyrotechnik bei fußballspielenden Vereinen einen ausführlichen Hinweis gegeben. Unter anderem führt der Verbandsausschuss dort auszugsweise wie folgt aus:

Das Abfeuern und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, ist vor, während und nach einem Fußballspiel verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden durch die zuständigen Rechtsinstanzen mit der entsprechenden Härte geahndet.

Das Verbandsgericht hat ebenfalls zum Thema Pyrotechnik Stellung genommen und deren Verwendung wegen der für Unbeteiligte bestehenden gesundheitlichen Gefahr im Interesse des besonderen Schutzes der Zuschauer als nicht tolerierbar bezeichnet. Das Verwenden von Pyrotechnik ist nach Vorgabe des Verbandsgericht unabhängig von der Intension des Verursachers als unsportliches Verhalten i. S. d. Strafordnung zu beurteilen. Ein unsportliches Verhalten liegt somit auch dann vor, wenn keine konkrete Gefährdung von Personen vorliegt, der Vorfall nicht während des laufenden Spiels erfolgt ist und/oder nur einzelne Rauchtöpfe gezündet werden. Da Rauchbomben zu gesundheitlichen Problemen, insbesondere bei Asthmatikern, Lungenkranken oder Jugendlichen führen können, hat das Verbandsgericht nicht ohne Grund auch Rauchbomben unter Strafe gestellt.

Der HFV hat Mitte Mai seine Vereine nochmals per Mail ausdrücklich auf das Verbot von Zünden von Pyrotechnik hingewiesen und dabei auch noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe mit sportrechtlichen Verfahren zu rechnen ist.

Die Regeln hinsichtlich der Verwendung von Pyro besteht ja nicht nur in Hessen. In allen Landesverbänden haben gewählte Verantwortliche das Abbrennen von Pyrotechnik auf den Spotplätzen und Stadien untersagt. Man sollte davon ausgehen, dass diese Personen auch den Fußballsport lieben und den Vereinen nicht schaden wollen. Sie wollen die Vereine und deren Zuschauer schützen und vor Schaden bewahren.

 

Das sind doch keine Fußballfeinde, die das beschlossen und verfügt haben.

Die nunmehr angezettelte aufgeregte Debatte erinnert mich an die stets unter Hundehaltern geführte Diskussion über die Maulkorb- bzw. Leinenpflicht bei Listenhunden. Nur wenn was passiert, dann ist das Geschrei groß!!! Hättet das nicht vorher was unternommen werden müssen?

Aber ja... die wollten ja nur spielen!!!

 

Stil der Beiträge und Kommentare:

Der HFV verlangt von seinen Ehrenamtlern/Mitglieder/Vereinen Fair-Play und Respekt. Ich glaube es ist nicht zu viel verlangt, wenn auch Verantwortliche und Mitarbeiter von online-Portalen in ihrem bezahlten Job bei der Berichterstattung den nötigen Respekt gegenüber denjenigen erbringen, die sich als Ehrenamtler uneigennützig für das Gemeinwohl einsetzen. Das ständige öffentliche Bashing von Ehrenamtlern und Schiedsrichtern durch gezielte Verdächtigungen, Unterstellungen gemixt mit Halbwahrheiten bringt für die Portale wahrscheinlich mehr Likes und Klicks, ergötzt durch die dadurch mehrgenerierten Einnahmen damit den Betreiber und führt fußballbegeisterte junge Leute zur Frustration.

Alle reden vom Ehrenamt, nur keiner will es haben! Warum??? Die Ehrenamtler wollen keine „Hofberichterstattung“. Sie wollen aber fair und mit Respekt behandelt werden, das scheint aber nicht bei allen angekommen zu sein und ich glaube, einige werden es nie lernen, weil es nur um Aufmerksamkeit und Geld geht.