Lokales FD 12.06.2025

Massives Finanzdefizit in Bad Salzschlirf: Höhere Grundsteuer geplant

Bad Salzschlirf (fp) – In der Kurgemeinde Bad Salzschlirf im Landkreis Fulda sieht es in den vergangenen Jahren finanziell schlecht aus. Im Haushalt der Gemeinde klaffen große Defizite, Investitionen dürfen keine gemacht werden, und geplante Projekte wie etwa das Freibad wurden vorläufig abgesagt. Bürgermeister Peter Klug, seit Oktober 2024 im Amt, will nun mit Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze Abhilfe schaffen. Das bedeutet für die Gemeinde jedoch eine zusätzliche Belastung.

Symbolfoto: pixabay

Der Hebesatz A lag in Bad Salzschlirf bisher auf einem Wert von 460 Prozent, der Hebesatz B bei 560 Prozent. Mit dem Einbringen des Haushaltes bei der morgigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag will Klug eine Erhöhung der Hebesätze auf jeweils 600 (A) und 880 (B) vorschlagen, wie der Rathauschef berichtet. Die Gewerbesteuer soll aber gleichbleiben. „Wir hatten den Hebesatz Anfang des Jahres bereits einmal erhöht, aber es war definitiv klar, dass das nicht reichen würde“, erklärt er und fügt an: „Wir mussten unseren laufenden Liquiditätskredit erhöhen, um überhaupt unsere Gehälter zahlen zu können.“ Die Grundsteuer sei eine der wenigen Möglichkeiten einer Kommune, verlässliche Einnahmen zu generieren, ergänzt er: „Es war klar, dass die Defizite irgendwann getilgt werden müssen. Und das schaffen wir eben nur über eine Erhöhung der Hebesätze und durch Sparmaßnahmen.“

Durch das Anheben der Grundsteuer will die Gemeinde das fehlende Geld in den kommenden Jahren beschaffen. „Wir hoffen, dass wir die Defizite im Ergebnishaushalt in den kommenden drei Jahren und im Finanzhaushalt in den kommenden sieben Jahren tilgen können“, meint Klug. Insgesamt beliefen sich die Schulden auf über 2,5 Millionen Euro, wie er anführt: „Es ist sicherlich keine leichte Entscheidung. Aber wir müssen Verantwortung übernehmen.“

Am Donnerstag wird im Ausschuss über den Vorschlag des Bürgermeisters diskutiert. Ob die Anhebungen in dieser Höhe stattfinden werden, steht daher noch nicht fest. Die Entscheidung werde in den kommenden Monaten fallen, die Änderungen würden dann im Sommer dieses Jahres frühestens in Kraft treten, erläutert er weiter und ergänzt: „Klar ist, dass wir eine Erhöhung brauchen, sonst geht es hier nicht weiter.“

Hebesatz und Grundsteuerermittlung:

Bei der Ermittlung der abzugebenden Grundsteuer gibt es zwei zu beachtende Werte. Einmal der von der Regierung festgelegte Grundsteuerwert und der sogenannte Hebesatz, der von den Kommunen festgelegt wird. Zweiterer hebt oder senkt den Grundwert, um einen bestimmten Prozentsatz, je nachdem, wie hoch er ausfällt. Dabei wird auch noch in Hebesatz A (Landwirtschaft- und Forstflächen), Hebesatz B (alle anderen) und Gewerbesteuer unterschieden.