Im städtischen Haushalt sind für diese Förderung 20.000 Euro vorgesehen. Wer eine Förderung beantragt, kann maximal 4000 Euro in Anspruch nehmen – somit könnten mindestens fünf Geschäfte von der neuen Förderrichtlinie profitieren. Wird dieser Betrag nicht ganz ausgeschöpft, wird der Restbetrag zur Unterstützung einer weiteren Neuansiedelung verwendet.
In der Förderrichtlinie der Stadt ist festgehalten worden, dass die Neuansiedelungen, egal ob Einzelhandel, Dienstleistung oder Gastronomie, ein innovatives Konzept vorweisen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass das neue Angebot für Bad Hersfeld vielfältig und bereichernd ist. Schnellimbisse, Kioske, Optiker, Bäckereien sowie Friseurgeschäfte, Shishabars und Spielhallen sind bereits in hohem Maße in der Innenstadt vorzufinden und daher von einer Förderung ausgeschlossen.
„Neben unserem digitalen Leerstandsportal, mit dem wir interessierten Gewerbetreibenden helfen, eine passende Ladenfläche zu finden, wollen wir mit dieser Förderrichtlinie nun auch einen finanziellen Anreiz schaffen, dass sich neue Geschäfte bei uns niederlassen“, erklärt Bürgermeisterin Anke Hofmann. „Diese Förderung verstehen wir als Startkapital bei der Renovierung und Ausstattung eines neuen Geschäfts oder Lokals“, so Hofmann weiter.
Die Stadtverwaltung hat bereits eine Vielzahl an Firmen kontaktiert und für Bad Hersfeld als Standort einer potenziellen neuen Filiale geworben. Außerdem ist das Immobilienmanagement der Stadtverwaltung in regem Austausch mit Immobilienbesitzern, die nach neuen Mietern für ihre Ladenflächen suchen. Auch an Ideen, die leeren Schaufenster, wenn auch nur kurzfristig, optisch schöner zu gestalten wird gearbeitet.
Nähere Informationen finden Interessierte unter https://www.bad-hersfeld.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen.html.
