Lokales FD 19.06.2025

Handyverbot im Unterricht? – Verantwortung liegt bei Fuldaer Schulen

Fulda (as) – Das Smartphone bleibt in der Tasche: In Hessen wird für das kommende Schuljahr ein Gesetz vorbereitet, welches die private Nutzung von Handys in Schulen weitgehend unterbinden soll. Die CDU-Fraktion hatte zu der möglichen Umsetzung in Fulda bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage gestellt. Wie Bürgermeister Dag Wehner berichtete, falle die Umsetzung in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulverwaltung und nicht der Stadt.

Symbolfoto: pixabay

Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen in Hessen, hatte im März angekündigt, Smartphone-Schutzzonen in allen Schulen einrichten zu wollen, berichtete Bürgermeister Wehner: „Ziel sei es, Kinder und Jugendliche wieder zu mehr Konzentration und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit zu verhelfen.“ Dazu solle das Schulgesetz geändert und ab dem Schuljahr 2025/2026 die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt werden: „Das Mitführen hingegen soll weiterhin gestattet sein.“ Wie Wehner weiter erläuterte, sollen Ausnahmen zur privaten Nutzung an weiterführenden Schulen für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Für Grundschulen sei eine private Nutzung nicht vorgesehen.

„Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung“, führte der Bürgermeister in der Sitzung weiter aus." Die private Nutzung solle nur in bestimmten Einzelfällen zulässig sein, etwa wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich sei oder im Notfall. „Bei unzulässiger Verwendung soll das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden“, merkte Wehner an. So solle gewährleistet werden, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sei noch nicht verabschiedet worden, berichtete der Bürgermeister. Daher könne der Magistrat noch keine Einschätzung zur Umsetzung an den städtischen Schulen treffen: „Unabhängig von möglichen gesetzlichen Vorgaben gehen die Schulen bereits sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema um und haben Regelungen in eigener Zuständigkeit getroffen, die mit Ausnahmen zum Beispiel auch ein Verbot der Nutzung mobiler Endgeräte beinhalten können.“ Er führte weiter aus: „Die Verankerung im Schulgesetz und die Umsetzung in den hessischen Schulen wird in die Zuständigkeit der inneren Schulverwaltung fallen. Eine Einbindung der Schulträger wird daher nicht vorgesehen sein.“