Bei den neuen Blitzern handele es sich um stationäre Messsysteme analog zu den bereits installierten Geräten in Rothemann, erläutert der Bürgermeister und ergänzt: „Die Standorte für insgesamt drei Messsäulen wurden bereits durch die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) geprüft und genehmigt.“ Alle drei Messsysteme befinden sich auf der L3307. Im Ortsteil Welkers werde auf der Waltgerstraße in Höhe der Fußgänger-Querungshilfe zur Bürgermeister-Schlag-Straße ein Blitzer installiert. Dieser solle zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vor allem Kfz mit mehr als 7,5 Tonnen kontrollieren, die dort maximal 30 Stundenkilometer in der genannten Zeit fahren dürfen. Im Ortsteil Rönshausen werde ebenfalls Blitzer installiert werden, hier in der Rönshausenser Straße in Höhe der Fußgänger-Querungshilfe bei der Kita und Kirche. Erlaubt sind dort von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr lediglich 30 Stundenkilometer. Der dritte Blitzer ist künftig im Ortsteil Lütter in der Rhönstraße in Höhe der Grundschule zu finden. Dort gilt ebenfalls montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Zur Auswahl erläutert der Bürgermeister: „Mögliche Standorte wurden aufgrund einer Vielzahl an Beschwerden aus der Bürgerschaft und nach Abfrage der Ortsbeiräte ausgewählt und zur Prüfung der Polizei Wiesbaden (HöMS) vorgelegt.“ Dabei seien die drei Standorte als rechtskonform für die Überwachung mit stationären Geschwindigkeitsmessgeräten bewertet worden. „Da es sich in den vorliegenden Fällen um besonders schutzwürdige Zonen handelt, erhofft sich die Gemeinde Eichenzell hier eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für die genannten Bereiche“, gibt Rothmund an.
Die Installation der Messsysteme werde voraussichtlich im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres erfolgen, führt er weiter aus: „Derzeit laufen die Planungen zur Installation der Stromversorgung.“ Der Rathauschef merkt an, dass sich voraussichtlich noch Verzögerungen aufgrund der notwendigen Tiefbauarbeiten ergeben können. Es benötige noch Abstimmungen zwischen Versorgungs- und Tiefbauunternehmen.
