Vor Ort erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol steht, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Da am E-Scooter auch kein Versicherungskennzeichen angebracht sowie der erforderliche Versicherungsschutz nicht vorlag, muss der 34-Jährige sich nicht nur wegen des Verdachtes des Fahrens unter Alkoholeinflusses sondern auch des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
