Da zwei Zeugen kurzfristig abgesagt hatten, begann der Richter am zweiten Prozesstag erst einmal mit der Verlesung mehrerer Protokolle der Telefonüberwachung der Angeklagten. Daraus ging einwandfrei hervor, dass sie sich gemeinsam mit einer Kollegin über die Anschaffung eines zweiten Handys, die Beschaffung der Drogen, Abholung des Geldes sowie den Handel mit diversen Kunden unterhalten hat. Weiter wurde daraus ersichtlich, dass sie für die Verwahrung der Drogen mehrere Verstecke genutzt hatte. Die Ware hatte sie unter anderem bei Freunden und Bekannten untergebracht.
Eine dieser Personen wurde als erste Zeugin des Tages vernommen. Sie habe laut eigener Aussage drei bis vier Mal innerhalb eines Monats Sporttaschen mit Drogen und Kleidung, sowie in einem Fall sogar Waffen, von der Angeklagten zur Verwahrung angenommen und untergebracht. Als die Eltern der damals Minderjährigen die illegalen Waren entdeckten, hätten sie ihr mit Rauswurf gedroht, falls diese die Sporttaschen nicht umgehend loswerde, berichtete sie vor Gericht. „Ich habe das nur für [Name der Angeklagten] getan“, gestand sie unter Tränen. Den Freundschaftsdienst habe diese allerdings auch mit 1000 Euro belohnt. Nach diesem Vorfall sei das Versteck dann verlegt worden, berichtete die Zeugin weiter. Gegen sie wird in einem gesonderten Verfahren wegen des Besitzes und des Handels von Drogen ermittelt.
Laut Aussage der Angeklagten habe diese den Handel allerdings unfreiwillig betrieben. Wie aus der weiteren Befragung hervorging, soll die Zeugin Hämatome bei der Angeklagten bemerkt haben, die nicht von einem Unfall herrühren konnten. Dies ließ sich das Gericht bestätigen. Die Zeugin habe diese zwar gesehen, die Angeklagte aber nie nach deren Herkunft und Ursache befragt, sagte sie weiter: „Es ist nie zum Thema geworden.“ Die Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag angegeben, zu den Drogenfahrten gezwungen worden zu sein. Sie sei bei Weigerung bedroht und geschlagen worden.
Aus der Zeugenbefragung ging auch hervor, dass der Handel mit den illegalen Substanzen wohl über eine Chatgruppe bei der Kommunikationsapp „Signal“ gelaufen sei. Unter der Verwendung falscher Namen hätten die Täter sich untereinander koordiniert und abgesprochen. Die Zeugin sei dabei selbst Teil dieser Gruppe gewesen.
