Leichtathletik 25.06.2025

30. Fulda Marathon – LG Fulda gibt weitere Informationen bekannt

Fulda (pm/jah) – Jürgen Schuck von der LG Fulda hat weitere Informationen für die Teilnehmer des 30. Fulda Marathons bekanntgeben, der am 7. September in der Barockstadt steigt.

Foto: Christine Görlich

Entsprechend der internationalen Wettkampfregeln wird es so unter anderem verboten sein, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmenden oder Personen mit Hilfsmitteln (Fahrrad, Inline-Skates, Rollern oder Ähnlichem) begleiten zu lassen oder selbst jegliche Art von Hilfsmitteln zu verwenden. Auch das Mitführen von Hunden oder Kinderwagen ist verboten und führt zur Disqualifikation. Weiterhin gelten die nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen.