Lokales FD 10.07.2025

Zweite Runde der Domplatzkonzerte startet mit Roland Kaiser

Fulda (pm/as) – Die Spannung steigt: am Donnerstag beginnt der zweite Teil der Domplatz Open-Air-Konzerte 2025 in Fulda. Bis zum Samstag werden dann Roland Kaiser, Robin Schulz und Wincent Weiss das Publikum begeistern.

Roland Kaiser. Foto: Frank Embacher

Wincent Weiss. Foto: Mats Bohle.

Kelvin Jones. Foto: Paul Hütte.

Roland Kaiser sorgt auch in diesem Sommer für Begeisterung: Die Show des Schlagerstars am 10. Juli auf dem historischen Domplatz in Fulda ist restlos ausverkauft. Der Einlass beginnt bereits um 18 Uhr und damit früher als ursprünglich geplant. Ab 20 Uhr dürfen sich die Besucher*innen auf ein unvergessliches Open-Air-Konzert in einzigartiger Atmosphäre freuen. Da die Veranstaltung ausverkauft ist, wird es am Veranstaltungstag auch an der Abendkasse keine Karten mehr geben.

Der Sommer in Fulda wird elektrisierend: Am Freitag, den 11. Juli, bringt Robin Schulz, einer der erfolgreichsten deutschen DJs und Produzenten weltweit, seine spektakuläre Liveshow auf den Domplatz. Der Abend beginnt um 18.45 Uhr, und schon jetzt steht fest: Dieses Event wird ein musikalisches Highlight unter freiem Himmel. Robin Schulz begeistert seit Jahren Millionen Fans weltweit mit seinem unverkennbaren Sound zwischen Deep House, Pop und Dance. Mit Megahits wie „Sugar“, „Prayer in C“, „Waves“ oder „Alane“ hat er die Charts dominiert und die größten Festivalbühnen der Welt erobert. Auf dem Fuldaer Domplatz wird er ein energiegeladenes Set spielen – mit Gänsehautmomenten, pulsierenden Beats und einer einmaligen Lichtshow vor historischer Kulisse.

Gefühlvolle Popmusik, starke Texte und große Emotionen: Am Samstag, den 12. Juli, kommt Wincent Weiss mit seiner Liveband auf den Domplatz nach Fulda. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr. Als Support-Act eröffnet der international erfolgreiche Sänger Kelvin Jones den Abend – ein stimmungsvolles Doppelkonzert in beeindruckender Kulisse. Wincent Weiss zählt zu den beliebtesten deutschsprachigen Pop-Künstlern der letzten Jahre. Mit Hits wie „Musik sein“, „Feuerwerk“, „Wer, wenn nicht wir“ oder „Frische Luft“ hat er sich in die Herzen seiner Fans gesungen – und begeistert auf der Bühne mit einer Mischung aus Energie, Nahbarkeit und emotionaler Tiefe. Sein Konzert in Fulda verspricht ein unvergessliches Live-Erlebnis mit neuen Songs und altbekannten Hymnen, die zum Mitsingen und Mitfühlen einladen.

Karten für die nicht ausverkauften Konzerte gibt es bei den Geschäftsstellen der Tageszeitungen, online auf  www.provinztour.de, bei allen weiteren bekannten Vorverkaufsstellen und am Veranstaltungstag jeweils etwa eineinhalb Stunden vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse. Ticket Hotline 06 61 / 280 644. Rollstuhlfahrerplätze und Eintrittskarten für Menschen mit 100 Prozent Schwerbehinderung und der gleichzeitigen Notwendigkeit einer Begleitperson sind ausschließlich beim Veranstalter Provinztour unter Tel. 07139/547 oder ticket@provinztour.de erhältlich. Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter sechs Jahren auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

 

Hinweise des Veranstalters Provinztour für Besucher

Was nicht mit auf das Veranstaltungsgelände darf:

- Taschen und Rucksäcke größer als DIN A4

- Getränke und Speisen (pro Person ist eine PET-Flasche oder ein Tetrapack bis maximal 0,5 Liter mit nicht alkoholischem Inhalt erlaubt)

- Alle Arten von Drogen nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Cannabis

- Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie Messer, Pfeffersprays etc.

- Leicht brennbare und/oder entzündliche Gegenstände

- Jegliche Art von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen

- Sperrige Gegenstände wie Stühle und Hocker

- Fotoapparate und Digitalkameras

- Video-/Filmaufzeichnungsgeräte und Tonaufzeichnungsgeräte

- Notebooks und Tablets

- Teleskopstäbe wie Selfie-Sticks, Drohnen und sonstige Flugobjekte

- Störgeräte wie Laserpointer etc.

- Helme wie Fahrrad- oder Motorradhelme

- Stockschirme (kleinere Schirme sowie Knirpse sind erlaubt)

- Fahnen und Plakate mit extremistischem/beleidigendem Aufdruck

- Rollerblades, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder etc.

- Tiere

Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten.

Alle Konzertbesucher werden gebeten frühzeitig anzureisen, da es aufgrund der Personenkontrolle am Einlass zu längeren Wartezeiten kommen kann. Weil auch alle Handtaschen durchsucht werden, können die Besucher zur Verkürzung der Wartezeiten beitragen, indem sie nur das Nötigste mitbringen oder ganz auf Taschen verzichten.

 

Getränke & Speisen:

Auf dem Veranstaltungsgelände ist durch die Catering Partner für reichlich Verpflegung gesorgt.

 

Kinder- und Jugendschutz:

Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter sechs Jahren auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt. Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen wird explizit darauf hingewiesen. Besucher über sechs und unter 14 Jahren erhalten nur Eintritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt). Mit Übertragung des Erziehungsauftrags, können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf die Veranstaltungen zu begleiten.

Bitte dabei Folgendes beachten:

- Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.

- Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.

- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.

- Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.

Der Veranstalter hat für alle Besucher unter 14 Jahren, die das oben Genannte betrifft, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen. Das Schreiben gibt es online zum Download unter: www.provinztour.com/index.php