Der Angeklagte habe im Zuge der Tat zwei Mal Glück gehabt, stellte Dr. Weddig im Zuge der Urteilsverkündung fest. Zum einen habe seine Frau die Attacke überlebt und zum anderen habe sie ihm verziehen: „Arbeiten sie daran, dass so etwas nie wieder passiert.“ Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt, in denen der Verurteilte unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers steht. Änderungen seines Wohnortes muss er dem Gericht unverzüglich mitteilen. Darüber hinaus wurde der Mann verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen und innerhalb der nächsten sechs Monate 5000 Euro an den Verein „Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen“ zu zahlen. Der Tat ging eine lange und konfliktreiche Ehe voraus, erläuterte Weddig. Bereits im Mai 2023 war es zu einem massiven Streit zwischen dem Ehepaar gekommen, bei dem es Beschimpfungen und Gewaltandrohungen geäußert wurden. Am 27. Dezember desselben Jahres erlitt die Ehefrau blaue Flecken am Arm, nachdem der Angeklagte sie stark angefasst hatte.
Der eigentliche Gewaltausbruch ereignete sich jedoch am Neujahrstag 2024. Ein zunächst alltäglicher Streit über zwei falsch gewaschene Putzlappen eskalierte, nachdem die Frau aus Wut zwei volle Weichspülerflaschen in den Müll warf und gegen die Waschmaschine trat. Gegen 19.20 Uhr schlug der Mann seiner Frau mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Körper. Danach griff er zu einem 800 Gramm schweren Föhn und schlug erneut auf sie ein. Schließlich holte er aus der Werkstatt einen massiven Latthammer aus Eisen und traf die Frau ein weiteres Mal – nach eigener Aussage mit abgebremster Kraft. Insgesamt führte der Angeklagte zehn Schläge gegen den Körper seiner Frau aus. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann den Tod seiner Frau dabei billigend in Kauf genommen habe.
Die Frau erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen, darunter eine offene Schädel-Hirn-Fraktur, mehrere Hämatome, Quetschungen sowie eine Rippenfraktur. Nur dank der schnellen Erstversorgung durch den gemeinsamen Sohn mit dem Angeklagten überlebte sie. Direkt nach der Tat soll der Mann seine Frau regungslos angestarrt und zu seinem Sohn gesagt haben: „Ich hab die Mama erschlagen.“ Der Sohn alarmierte daraufhin den Rettungsdienst, versorgte die Wunden seiner Mutter und bewaffnete sich vorsorglich mit einer Schreckschusswaffe. Die Ehefrau wurde zwischen dem 1. Januar und 5. Januar 2024 stationär behandelt. Eine Operation war nicht erforderlich, allerdings waren die erlittenen Kopfverletzungen laut Gutachten lebensbedrohlich gewesen.
Im Rahmen der Urteilsbegründung stellte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit fest. Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte einen Alkoholwert von höchstens bis zu 1,94 Promille gehabt. Ein Tötungsvorsatz konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so Weddig, da insbesondere der Schlag mit dem Hammer abgeschwächt ausgeführt worden sei und die schwersten Verletzungen durch den Föhn verursacht wurden. Dennoch wählte das Gericht mit zwei Jahren die obere Grenze des Strafmaßes, begründet durch die Vielzahl der Verletzungen und die akute Lebensgefahr für das Opfer. Trotz der Schwere der Tat entschied sich die Strafkammer für eine Bewährungsstrafe. Grundlage dafür waren mehrere strafmildernde Umstände: Der Mann war bislang nicht vorbestraft, legte ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis ab, zeigte Reue, handelte nicht geplant und bemühte sich nach der Tat um einen Täter-Opfer-Ausgleich. So hatte er bereits außergerichtlich 3500 Euro an seine Frau gezahlt und an einem Workshop gegen häusliche Gewalt teilgenommen. Außerdem habe er sich während der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden. Das Gericht wertete auch positiv, dass die Ehefrau dem Angeklagten schriftlich Vergebung ausgesprochen hatte, eine Therapie geplant ist und eine günstige Legalprognose vorliegt.
Während der Verhandlung wurden mehrere Rettungssanitäter und Polizeibeamte als Zeugen vernommen. Zudem lagen dem Gericht Lichtbilder vom Tatort sowie von den Verletzungen der Frau vor. Diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Neben der Geldzahlung an den Verein und der Meldepflicht bei Wohnortswechsel ist der Verurteilte verpflichtet, regelmäßig mit seinem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten. Das Ehepaar hat sich versöhnt und plant inzwischen gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Auch soll der Mann wieder in die gemeinsame Wohnung einziehen.
