Lokales FD 05.07.2025

Wasserentnahmeverbot ab Samstag – Belastung durch Trockenheit

Lauterbach/Fulda (pm/as) – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Samstag, den 5. Juli, die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf Weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab Samstag weitestgehend verboten. Gleiches gilt für den Vogelsbergkreis.

Die Folgen der Trockenheit sind deutlich zu sehen im Brenderwasser Dirlammen. Foto: Vogelsbergkreis

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab Samstag bis auf weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen und abzuleiten. Das Entnahmeverbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen beziehungsweise Monaten fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die Gefahr erheblich.

Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten. Die Allgemeinverfügung gibt es im Wortlaut unter www.landkreis-fulda.de/amtliche-bekanntmachungen

Auch Wasserentnahmeverbot im Vogelsbergkreis

Bei diesem Wetter keine Überraschung: Erneut erlässt der Vogelsbergkreis ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. „Durch die extreme Trockenheit der vergangenen Wochen sind die Oberläufe unserer Bäche nahezu trocken gelaufen“, schildert Patrick Krug, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent, den Hintergrund. „Eine Änderung der Situation ist nicht in Sicht, somit müssen wir – wie schon in den Vorjahren – ein Entnahmeverbot aussprechen, um unsere Gewässer zu schützen“, so Krug weiter.

Ab Samstag – mit Veröffentlichung der entsprechenden Allgemeinverfügung – ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.

„Die Niederschläge reichen mittlerweile nicht mehr aus, um das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis auszugleichen“, so Krug. Es ist geboten, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen. „Wir müssen kritische Gewässerzustände vermeiden und die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden bewahren“, betont der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.