Das neue Verbot sei grundsätzlich positiv zu bewerten, erklärt Steffen Flicker, Schulleiter am Marianum in Fulda: „Die Regeln sorgen für Klarheit.“ Für ihn sei es allerdings noch wichtiger, den Schülerinnen und Schülern frühzeitig einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander und mit anderen zu vermitteln: „Das ist elementar für unser Schulprofil.“ Die Schule habe schon vor der Regelung unentwegt präventive Maßnahmen ergriffen, weshalb das Verbot von gefährlichen Gegenständen eher als eine zusätzliche Absicherung gesehen werden kann. Ähnliches berichtet auch Thorsten Retzlaff, Schulleiter der Heinrich-von-Bibra-Schule: „Es hat sich nicht viel verändert, die Problematik ist bei uns nicht so groß.“ Er erläutert, dass die neue Regelung ähnlich wie beim Handyverbot den Wunsch nach einheitlichen Vorgaben erfüllen soll. Retzlaff teilt mit, dass in seiner Schule viel Präventionsarbeit geleistet werde, beispielsweise auch gegen Gewalt. Hierzu bestehe seit Jahrzehnten eine Zusammenarbeit mit der Polizei: „Wir haben feste Ansprechpartner.“
Schwarz: „Für Rechtsklarheit gesorgt“
Die Schulen erhalten rechtzeitig vor dem Schulstart die notwendigen Informationen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums zum Thema. Bildungsminister Armin Schwarz sagt: „Wir haben keine Zeit verloren und für Rechtsklarheit gesorgt. Die Gesellschaft von morgen entscheidet sich auch in unseren Klassenzimmern von heute. Unsere Schulen müssen sichere Orte ohne Feindseligkeiten und Angst sein. Es versteht sich von selbst, dass Messer und andere gefährliche Gegenstände hier nichts zu suchen haben.“ Und weiter: „In einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Spannungen, von Polarisierung, Aggressionen in sozialen Medien, von wachsendem Extremismus sowie Antisemitismus oder Islamismus kommt unseren Schulen eine immer wichtigere Aufgabe zu – nicht nur als Orte der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen für unsere Kinder, sondern im konsequenten Eintreten für ein respektvolles Miteinander, Toleranz und für unsere Demokratie.“
Klare Regeln und Prävention
Bislang lag es im Ermessen der Schulen, selbst Verbote in ihren Schulordnungen zu verankern oder keine Regelungen vorzunehmen. Der neue Erlass verbietet einheitlich und landesweit die Mitnahme gefährlicher Gegenstände in die Schule; umfasst sind neben Messern aller Art auch Schlagringe, Stahlruten, Hieb- und Stoßwaffen, Totschläger, Soft-Air-Waffen, Munition, Chemikalien oder Feuerwerkskörper. Im konkreten Verdachtsfall können in letzter Konsequenz Polizei oder Ordnungsbehörden hinzugezogen werden. Bei Verstößen greifen bereits jetzt die pädagogischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Paragraph 82 des Hessischen Schulgesetzes – bis hin zu temporärem Unterrichtsausschluss oder Schulverweis.
Ein vergleichbares Waffenverbot gilt seit Februar 2025 auch im öffentlichen Personenverkehr in Hessen, also zum Beispiel in Bussen, Schulbussen, Bahnen und Straßenbahnen – ebenfalls als Schutzmaßnahme für Schülerinnen und Schüler.
Zugleich setzen die Schulen weiter auf Gewaltprävention und vom kommenden Schuljahr an in allen Schulformen auf eine verstärkte Wertebildung. „Diesen Weg gehen wir konsequent weiter“, sagte Schwarz.
