Die Staatsanwaltschaft verlass zum Prozessauftakt die Anklageschrift. Daraus gehe hervor, dass der Angeklagte am 1. Januar vergangenes Jahr im Wäscheraum seines Hauses in Pilgerzell zuerst mit Faustschlägen und anschließend mit einem 780 Gramm schweren Föhn sowie der stumpfen Seite eines Latthammers mehrfach auf den Kopf seiner Ehefrau eingewirkt haben soll. Dabei habe er tödliche Verletzungen der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Die Ehefrau erlitt einen Rippenbruch der fünften linken Rippen und mehrere Hämatome an Kopf und im Gesicht. Im Anschluss der Tat erklärte der Angeklagte seinem Sohn, dass er seine Ehefrau getötet habe. Da sich der Angeklagte zum Tatvorwurf nicht äußern wollte, wurde am ersten Verhandlungstag nicht mehr als die Anklageschrift verlesen. Der Prozess wird kommende Woche mit mehreren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
