Lokales FD 09.07.2025

Versuchter Totschlag – Chats geben Einblick in zerrüttete Ehe

Fulda (sk) – Am zweiten Tag des Prozesses gegen einen 52 Jahre alten Künzeller, dem versuchter Totschlag an seiner Ehefrau vorgeworfen wird, wurden die geschädigte Ehefrau, der 17-jährige gemeinsame Sohn sowie die für die Ermittlungen hauptverantwortliche Polizeihauptkommissarin als Zeugen gehört.

Foto: Stefan Krug

Die geschädigte Ehefrau berief sich nach der Zeugenbelehrung durch den Vorsitzenden Richter Dr. Jörg Wedding auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und widersprach auch der Verwertung der Aussagen, die sie bei Vernehmungen im Rahmen der Ermittlungen gegenüber der Polizei gemacht hatte. Der anschließend als Zeuge geladene Sohn des Ehepaars machte ebenfalls von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, stimmte jedoch der Verwertung seiner Aussagen bei der Polizei im Prozess zu. Konkret ging es dabei um seine Aussage am Tatabend, nachdem er die Tat miterlebt hatte. Dagegen gab es Widerspruch durch Rechtsanwalt Helge Romberg, der forderte, die Aussagen des minderjährigen Sohns dürften nicht verwertet werden, da seiner Vernehmung kein Erziehungsberechtigter oder auch ersatzweise bestimmter Ergänzungspfleger zugestimmt hatte. Dies gelte nach der einschlägigen Rechtsprechung selbst dann, wenn der Zeuge augenscheinlich vom Alter und der Reife her schon selbst in der Lage ist, die Tragweite dieser Entscheidung zu überblicken. Nach Rombergs Einspruch zog sich die Kammer mehrfach und für längere Zeit zur Beratung zurück. Richter Wedding teilte schließlich mit, dass die Kammer die Kriminalkommissarin zunächst auch zu den Aussagen, die der Sohn des Angeklagten im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gemacht hatte, befragen werde und die endgültige Entscheidung, ob diese Aussagen einem Beweisverwertungsverbot unterlägen oder nicht, nach weiteren Beratungen zu einem späteren Termin treffen wolle.

Die Polizeikommissarin berichtete sodann, wie sie am Morgen des 2. Januar 2024, dem Tag nach der Tat, mit dem Fall betraut worden und zum Tatort gefahren war, um sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Die Spurensicherung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Fön und einen Hammer sichergestellt, von denen man annahm, dass der Ehemann sie als Waffen gegen seine Frau eingesetzt haben könnte. Nachdem im kriminaltechnischen Labor des Landeskriminalamtes am sichergestellten Hammer keine Blutanhaftungen gefunden worden seien, seien bei einer weiteren Hausdurchsuchung insgesamt 16 Hammer sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht worden. Sowohl an einem dieser Hammer als auch an dem Föhn habe das Labor schließlich Blutanhaftungen gefunden, die dem Opfer zugeordnet werden konnten.

Weiter berichtete die Hauptkommissarin, dass der Angeklagte ihr bei der Beschuldigtenbelehrung gesagt habe, am Abend der Tat Herzmedikamente eingenommen und circa 1,5 Liter Rotwein getrunken zu haben, um besser einschlafen zu können. Ein noch am Tatabend eingeleiteter Blutalkoholtest habe einen auf den Tatzeitpunkt zurückgerechneten Blutalkoholwert zwischen 1,4 und 1,9 Promille ergeben, womit der Angeklagte nicht als volltrunken gelte. Drogen seien nicht im Blut gefunden worden. Insgesamt habe sich der Angeklagte ihr Gegenüber kooperativ gezeigt und ihr zum Beispiel die Zugangscodes für die beiden von ihm genutzten Handys gegeben.

Die Auswertung dieser Geräte hatte den Ermittlern Einblicke in den Zustand der Ehe des Paares ermöglicht. In den ausgewerteten Chatverläufen seien wiederholt Konflikte zwischen den Ehepartnern offenkundig geworden, die immer wieder nach dem gleichen Schema abgelaufen seien. Der Ehemann habe sich bei seiner Frau für etwas entschuldigt, das am Vortag vorgefallen sei, um Verzeihung gebeten, Besserung gelobt und seine Zuneigung beteuert. Die Frau habe seine Entschuldigungen nicht angenommen, ihn immer wieder beschimpft, ihm Vorwürfe gemacht, dass er sich ihr und dem Sohn gegenüber falsch verhalte und ihre Bedürfnisse nicht sehe und wahrnehme. Während der Ehemann beteuert habe, an der Ehe festhalten zu wollen, habe sie mehrfach betont, dass sie die Trennung wolle und nur noch aus finanziellen Gründen an der Ehe festhalte, weshalb sie ihn wiederholt aufgefordert habe, in eine einvernehmliche Scheidung einzuwilligen. Neben finanziellen Problemen sei es in den Konflikten unter anderem auch darum gegangen, dass die Frau dem Ehemann vorwarf, von ihr selbstgemachten Likör weggeworfen zu haben oder die Handtücher entgegen ihrer ausdrücklichen Anweisung mit Weichspüler gewaschen zu haben.

An der Verwendung von Weichspüler schien sich auch der Konflikt, der am Tatabend schließlich zur Eskalation führte, entbrannt zu haben. Der Ehemann, der im Prozess keine Aussagen machen möchte, hatte bei der Polizei angegeben, am Tatabend zunächst 1,5 Liter Rotwein getrunken zu haben, um besser einschlafen zu können. Er sei bereits ins Bett gegangen gewesen, dann sei es aber erneut zu einem Streit mit seiner Frau gekommen. Wie die Hauptkommissarin berichtete, konnte der Tatablauf teilweise über die Aufzeichnungen von acht Sicherheitskameras rekonstruiert werden, die den gesamten Außenbereich des Wohngrundstückes abdecken und dabei auch begrenzte Einblicke in die Wohnräume des Hauses gewähren. Unmittelbar vor der Tat, die sich am 1. Januar 2025 um kurz nach 19 Uhr ereignete, sei zu erkennen, dass sich das Ehepaar gemeinsam in der Küche befände. Kurz darauf werde die Ehefrau von einer der Kameras dabei erfasst, wie sie über die Terrasse zu den hinter dem Haus abgestellten Mülltonnen gehe und dort Gegenstände einwerfe. Nur wenige Minuten danach habe der Sohn den Notruf abgesetzt und habe angegeben, dass sein Vater seine Mutter geschlagen habe und diese stark am Kopf blute. Die eintreffenden Rettungssanitäter hätten die verletzte und blutende Frau in der im Keller befindlichen Waschküche vorgefunden. Bei den Gegenständen, die die Frau augenscheinlich kurz vor dem Angriff in den Mülltonnen entsorgt habe, handele es sich, wie die Spurensicherung später festgestellt habe, um zwei Flaschen mit Weichspüler.

Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt, dann wird die Kammer als weitere Zeugen die beiden Rettungssanitäter hören, die das Opfer am Tatort erstversorgten, so wie den Arzt, der die verletzte Frau anschließend am Klinikum Fulda wegen ihrer schweren Kopfverletzungen behandelt hatte.

 

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