Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift. Daraus geht hervor, dass sich der 50-Jährige in der Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2024 in 46 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht haben soll. Während dieser Zeit habe der Mann als Busfahrer gearbeitet. Dabei soll er im Winter 2021 einen damals 13-Jährigen kennengelernt haben. Mit der Zeit habe der Mann das Vertrauen des Jungen gewonnen, woraufhin es im Bus zu mehreren Annäherungen gekommen sei. Unter dem Vorwand, Reifen zu wechseln, habe der Angeklagte den Geschädigten noch im selben Jahr zu sich nachhause eingeladen. Dort habe er den Jungen in sein Schlafzimmer geführt, wo es dann zu sexuellen Handlungen gekommen sei. In insgesamt 28 Fällen soll der Angeklagte den Teenager für leichte Arbeiten im Haus zu sich gebeten haben, an die sich sexuelle Handlungen angeschlossen haben sollen. In einem Fall habe der Geschädigte durch Gewalt Blutergüsse an den Händen davongetragen. Darüber hinaus soll es einen Übergriff auf einem Parkplatz gegeben haben. Außerdem betroffen ist laut Anklage ein zweiter 13-jähriger Junge, der im Zeitraum vom Januar bis Oktober 2024 ebenfalls unter dem Vorwand von Hausarbeiten vom Angeklagten zu ihm nach Hause gelockt worden sei. Dabei soll es insgesamt zehn Mal zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dritte Geschädigte ist eine damals 15-Jährige, die der 50-Jährige im September 2024 angefasst haben soll.
Der Angeklagte ließ sich ausführlich zur Sache ein. Einige der Vorwürfe räumte er dabei ein, andere bestritt er, wie zum Beispiel die Häufigkeit der sexuellen Handlungen. Er legte dar, wie er die Teenager kennenlernte. Mit dem ersten 13-Jährigen sei er ins Gespräch gekommen, nachdem er – versehentlich, wie er sagte – vergessen habe, ihn an der Haltestelle rauszulassen. Verteidiger Philipp Manusch betonte, dass sein Mandant sehr beliebt bei der Schülerin und Schüler gewesen sei. Deshalb habe der Angeklagte versucht, den 13-Jährigen, der nach seiner Auffassung keine Freunde hatte, an eine Gruppe von Jugendlichen heranzuführen, mit den der Mann eine WhatsApp Gruppe hatte. „Um alles etwas besser zu organisieren. Damit die Fahrgäste nicht gestört werden“, erklärte der Mann warum er eine Chatgruppe mit Jugendlichen habe. In seiner Freizeit sei der 13-Jährige dann häufiger zum Angeklagten in den Bus gestiegen, um sich mit ihm zu unterhalten. Dabei seien nach einigen Monaten auch persönlichere Themen zur Sprache gekommen. Schließlich habe er den Jungen zu sich nach Hause eingeladen, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. „Nichts ist mit Zwang oder Drängen passiert“, sagte der Angeklagte. Anders als in der Anklageschrift dargelegt habe der 13-Jährige lediglich drei bis maximal vier Mal dem Angeklagten bei Hausarbeiten geholfen, dabei sei es lediglich einmal zu sexuellen Handlungen gekommen. Die Beziehung zum Geschädigten habe der Mann selbst beendet, da er zu diesem Zeitpunkt eine 15-Jährige kennengelernt habe, die er als seine Freundin bezeichnete, und der Junge eifersüchtig geworden sein soll. Die Verteidigung zog die Aussagen des 13-Jährigen in Zweifel und beantragte ein psychologisches Gutachten. Richter Joachim Becker sah akut kein Grund für ein Gutachten, die Kammer wird über den Antrag noch beraten.
Der zweite geschädigte 13-Jährige sei das Kind einer langjährigen Bekannten des Angeklagten. Da Mutter und Sohn ein eher schwieriges Verhältnis gehabt hätten, habe der Junge Zuneigung bei ihm gesucht, schilderte der Angeklagte und ging näher auf die Umstände ein, die im Jahre 2024 schließlich zu sexuellen Handlungen geführt hätten. Die Initiative sei vom 13-Jährigen ausgegangen, meinte der 50-Jährige. „Der Umgang mit ihm war falsch. Es hätte nie dazu kommen dürfen“, sagte der Angeklagte. Näher schilderte er auch noch, wie sich eine Situation im Bus mit ihm, seiner 15-jährigen „Freundin“ und dem 13-Jährigen aus seiner Sicht abgespielt habe.
Auch zur dritten Geschädigten äußerte sich der 50-Järhrige. Er habe der 15-Jährigen angeboten, sie zu berühren, um ihr die Angst vor ihrem eigenen Körper zu nehmen. Obwohl er sie unter anderem an die Brust und in den Intimbereich gefasst habe, habe es aus seiner Sicht keinerlei sexuellen Hintergrund gegeben.
