Denn was viele Arbeitgeber nicht wissen: Die Arbeitsagentur kann die Qualifizierung beschäftigter Personen finanziell fördern. Beispielsweise können dem Betrieb Lehrgangskosten erstattet und das Arbeitsentgelt bezuschusst werden. So wie im Falle von Larissa Bochkov und Tatjana Neif, die beide seit vielen Jahren mit Putzausrüstung in der Seniorenresidenz unterwegs sind. Mittlerweile beide über 50 Jahre alt, fiel dies aufgrund von Rückenproblemen zunehmend schwer. „Es kann nicht sein, dass wir Menschen nicht mehr beschäftigen können, weil sie älter werden“, sagte sich Ilona Schulz und fand eine Alternative. Aus dem Putzwagen wurde nun ein pinkfarbener Glitzerkoffer mit Fußpflege-Werkzeug.
„In unserem Alter nochmal neu anfangen und lernen, das war gar nicht so einfach. Wir haben uns oft abends noch gegenseitig abgefragt“, berichten die beiden Frauen, die für die Fortbildung fünf Monate lang nach Gießen pendeln mussten. Auch die Frage „Kann ich Füße überhaupt anfassen?“ stand im Raum, aber das alles ist längst vergessen. Die Diplome hängen im Flur der Seniorenresidenz, die ersten Runden durchs Haus wurden gedreht. Im Vier-Wochen-Rhythmus sehen die aus Kasachstan stammenden Fußpflegerinnen ihre Kundinnen und genießen ihre Arbeit. Besonders die Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, an denen sie viel näher dran sind als vorher. Während der 45-minütigen Behandlung erfahren sie viel aus deren Leben, was sie als bereichernd empfinden.
„Wir haben Gewinner auf allen Seiten“, so fasst Tanja Kropp von der Gesellschafterfamilie Kropp das Ergebnis der geförderten Weiterbildung zusammen, „Natürlich muss man einige Formulare ausfüllen, aber es lohnt sich.“
Carmen Ißleib-Timm gibt Informationen zur „Beschäftigtenqualifizierung“ (BQ):
„BQ richtet sich an Mitarbeitende, sozialversicherungspflichtig im Unternehmen beschäftigt und ungelernt sind, bzw. der Erwerb des Berufsabschlusses muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda hilft Arbeitgebenden, die vorhandene Belegschaft unter die Lupe zu nehmen. Potenziale können Helfer im Lagerbereich sein, die sich zur Lagerfachkraft qualifizieren. Oder eine Fachkraft, die lediglich ihre Kenntnisse den aktuellen Erfordernissen der Arbeitswelt anpassen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Maßnahmen finanziell fördern. Beispielsweise können wir dem Betrieb Lehrgangskosten erstatten und das Arbeitsentgelt bezuschussen. Eine Anpassungsqualifizierung umfasst mindestens 120 Stunden und ist nach AZAV zertifiziert. Dies kann berufsbegleitend oder in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Der bzw. die Mitarbeitende erhält während dieser Zeit sein bzw. ihr Gehalt weiter.“
