Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2017, zuletzt ergänzt im Januar 2025, einen entsprechenden Genehmigungsantrag für zunächst sechs WEA beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf WEA des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 241 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW je Anlage. Die Anlagenstandorte befinden sich in der Gemarkung Bauhaus sowie in der Gemarkung Raßdorf. Die Genehmigungserteilung wird am 21. Juli im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Zunächst wurde der Genehmigungsantrag im Jahr 2020 durch das RP Kassel abgelehnt. Diese Entscheidung wurde beklagt. Aufgrund einer geänderten Gesetzgebung war das Genehmigungsverfahren antragsbedingt wieder aufzunehmen. Das Klageverfahren ruht derzeit. Nach der Aktualisierung und Ergänzung der Antragsunterlagen durch die Vorhabenträgerin wurde nunmehr, nach erneuter Prüfung, die Genehmigung nach Paragraf 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erteilt. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:
die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.
