Lokales FD 24.07.2025

Ehefrau mit Hammer schwer verletzt – Bewährungsstrafe gefordert

Fulda (fp) – Er soll in Künzell seine Frau zuerst mit den Händen, dann mit einem Föhn und schließlich mit einem Latthammer mehrfach geschlagen und damit fast getötet haben – deshalb muss sich ein 52-Jähriger derzeit vor dem Landgericht Fulda verantworten. Er war wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Am Mittwoch wurden die Plädoyers vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Verteidigung hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für angemessen.

Fotos: Felix Pillat

Den Tötungsvorsatz sah die Staatsanwaltschaft nach Ende der Beweisaufnahme nicht mehr als gegeben an. Vielmehr sei die Tat im Affekt als Folge eines eskalierten Streits der beiden Eheleute entstanden. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, auszusetzen zur Bewährung. Im Laufe der Hauptversammlung habe sich gezeigt, in welchem Zustand sich die Ehe des Angeklagten damals befunden habe. Wie sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung in ihren Plädoyers darstellten, habe es bereits vor der Tat Anfang Januar 2024 über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder laute Auseinandersetzungen gegeben. Die Staatsanwältin führte aus, dass die Frau ihren Ehemann immer wieder mit „beleidigenden und demütigenden Aussagen behängt“ hätte, die den andauernden Konflikt zwischen den beiden weiter zugespitzt hätten. Auch die Tatsache, dass der 52-Jährige den Schlag mit dem Latthammer nachweislich vorsätzlich abgebremst habe, spreche gegen einen Vorsatz. Hinzu käme, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol getrunken habe. Dadurch habe eine Enthemmung stattgefunden, was sich auch strafmindernd auswirken würde. Weitere Punkte, die für ihn sprächen, seien die Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei und sich sowohl vor Gericht als auch gegenüber den ermittelnden Beamten kooperativ, reuig und geständig gezeigt habe, so die Staatsanwältin: „Unter Tränen hat der Angeklagte den Tathergang geschildert und zeigte sich sichtlich geschockt über sein eigenes Verhalten.“ Selbst seine Frau, die nach der Tat längere Zeit im Krankenhaus verbracht hatte, hätte ihm verziehen und sogar um Strafminderung gebeten, führte sie weiter aus.

Gegen den Angeklagten sprächen hingegen, die Schwere und Menge der zugefügten Verletzungen, das hohe Maß an Gewalt, das ich im Laufe der Tat noch zugespitzt habe, und die Tatsache, dass der Angeklagte keine Erste-Hilfe-Leistung erbracht habe. „Er hat angegeben, dass er wie ‚versteinert‘ gewesen sei und nicht den Notruf wählen konnte“, sagte die Staatsanwältin. Die Geschädigte habe nur durch sehr großes Glück überleben können, fügte sie an: „Das ist nicht dem Angeklagten zu verdanken.“

Dieser Aussage widersprach der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er führte an, dass sich der Angeklagte offensichtlich in einem Schockzustand befunden habe, und ihm die Schwere der Tat erst später klar geworden sei. Er habe zwar nicht aktiv versucht, seiner Frau das Leben zu retten, habe aber durch sein Verhalten hinlänglich bewiesen, dass er nicht ihren Tod wollte. „Er hat noch zu den Rettungskräften gesagt: ‚Kommt rein, ich tue euch nichts‘“, erklärte der Anwalt: „Da wurde schon klar, dass er eben schon wollte, dass diese so schnell wie möglich zu seiner Frau kommen.“ Weiter führte er zur Verteidigung seines Mandanten an, dass dieser bereits vor der Eröffnung der Hauptverhandlung, Schmerzensgeld an die Geschädigte gezahlt habe und sich auch bei jedweder Gelegenheit geständig gezeigt habe. „Direkt in der ersten Vernehmung hat er sehr viel ausgesagt, für jemanden, der eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht hat“, stellte er heraus. Bereits bei der Polizei habe er die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt und gesagt: „Ich übernehme die Verantwortung“, so der Verteidiger weiter. Auch den sich zuspitzenden Konflikt, die Reue und die sonst friedfertige Natur seines Mandanten sowie die fehlende kriminelle Vorgeschichte, hob er als positiv für den Angeklagten zu werten hervor. Er plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die auf Bewährung auszusetzen sei. Für die Länge des Bewährungszeitraums schlug er vier Jahre vor. „Ich bin mir sicher, dass wir meinen Mandanten hier nie wieder sehen werden“, sagte er abschließend.