Lokales FD 02.07.2025

Angriff auf Polizeibeamten – 22-Jähriger vor Gericht: Geldstrafe

Fulda (jk) – Vor dem Amtsgericht Fulda wurde am Dienstagmorgen ein 22-jähriger Fuldaer mit syrischen Wurzeln zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Er soll sich am 17. November 2024 in der Innenstadt eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie einer Körperverletzung schuldig gemacht haben. Dabei soll er, nach dem versuch einen Streit zwischen Freunden zu schlichten, dem Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Verurteilt wurde er nun wegen einfacher Körperverletzung.

Fotos: Justin Klenner

Der Geschädigte verlor dabei kurzzeitig das Bewusstsein und erlitt Verletzungen im Gesicht sowie eine leichte Gehirnerschütterung. Der Angeklagte muss neben der Geldstrafe außerdem die Verfahrenskosten tragen. Zu Prozessbeginn verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Daraus gehe hervor, dass sich der 22-jährige Angeklagte am 17. November vergangenen Jahres eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie einer Körperverletzung schuldig gemacht haben soll. So kam es in der Nacht zum 17. gegen 3.30 Uhr aufgrund einer Auseinandersetzung vor einem Fuldaer Club zu einem Polizeieinsatz mit zwei Streifen und einem Zivilfahrzeug. Der geschädigte Beamte parkte mit seinem Zivilfahrzeug gegenüber dem Club und begab sich mit seiner Kollegin zu der verbalen Auseinandersetzung auf einer Verkehrsinsel. Dort soll er den Angeklagten und eine weitere Person an der linken Schulter gepackt und Worte wie „Polizei, auseinander“ gerufen haben. Daraufhin soll der 22-jährige Angeklagte mit seinem rechten Arm ausgeholt und den Polizisten mit zwei Schlängen ins Gesicht niedergerungen haben. Der Geschädigte fiel aufgrund des Schlags zu Boden und wurde aufgrund des Aufpralls mit dem Kopf für eine kurze Zeit bewusstlos. Zudem spürte er vor der Bewusstlosigkeit einen Tritt.

Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Ferhat Tikbas eine Einlassung verlesen. Daraus gehe hervor, dass der 22-jährige in der Innenstadt mit Freunden Feier war und auf den Weg nachhause auf einer Verkehrsinsel gegenüber dem Club zwei Freunde sah, die sich stritten. Infolgedessen ging der Angeklagte dazwischen und trennte die Personen, die dennoch aggressiv aber mit einer gewissen Distanz weiter diskutierten, voneinander. Im Anschluss kamen der Geschädigte und seine Kollegin, die beide in Zivilkleidung unterwegs waren, dazu. Der Beamte packte den Angeklagten an der Schulter und wollte ihn beruhigen. Der 22-jährige versuchte sich aus dem Griff zu lösen und soll dabei den Polizisten getroffen haben. „Dabei war ihm zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass es sich um einen Polizisten handle“, erläuterte Rechtsanwalt Tikbas. Die Zurufe des Geschädigten habe der Angeklagte ebenfalls nicht gehört. Nachdem der Beamte zu Boden ging, sprühte seine Kollegin dem Angeklagten Pfefferspray ins Gesicht. Als der Geschädigte wieder bei Bewusstsein war und schnell aufstand, sprühte er dem 22-jährigen ebenfalls Pfefferspray ins Gesicht. „Es tut ihm leid. Es war zu keinem Zeitpunkt Absicht“, erklärte der Verteidiger weiter.

Der 35-jährige Geschädigte selbst sagte vor Gericht als Zeuge aus. Er beschrieb das Geschehen wie folgt: Gemeinsam mit seiner Kollegin in Zivilbekleidung und zwei weiteren Streifenfahrzeugen wurde er gegen 3.30 am 17. November 2024 zu einem Einsatz gegenüber eines Fuldaer Clubs gerufen. Dabei soll der Streifenwagen vor ihnen mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort gefahren sein. Auf einer Verkehrsinsel erkannte der Beamte das die Situation eskalieren könnte und zog es vor dort mit seiner Kollegin als erstes einzugreifen. So packte der Geschädigte den Angeklagten und eine weitere Person an der Schulter und rief „Polizei, auseinander“. Daraufhin habe der Angeklagte mit seinem reichten freien Arm ausgeholt und den Polizisten ins Gesicht geschlagen haben.

„Mir wurde dann kurz schwarz vor Augen“, erklärte der 35-jährige. Daraufhin fiel er zu Boden und spürte noch einen weiteren Schlag sowie ein Tritt gegen den Oberschenkel, bevor er das Bewusstsein verlor. „Ich kann mich aber nicht erinnern, wer es war“, gab der Geschädigte an. Nachdem er nach kurzer Zeit wieder bei Bewusstsein war, stand er schnell wieder auf und sprühte dem Angeklagten Pfefferspray ins Gesicht. „Als ich zu mir kam, hatte ich wirklich Angst um mein Leben“, gestand er. Der Angeklagte lief daraufhin über die Straße und wurde auf dem Bürgerstein unter Vorbehalt der Dienstwaffe verbal aufgefordert sich hinzulegen und die Hände auf den Rücken zu legen. Die Polizistin, die ebenfalls als Zeugin aussagte, nahm den 22-jährigen schließlich fest. „Mir wurde dann wieder schwindelig und ich musste mich hinlegen“, sagte der Geschädigte.

Der zweite Zeuge bestätigte in seiner Aussage einige Punkte der Einlassung des Angeklagten. So geriet der 26-jährige Zeuge mit einem ehemaligen Kollegen in den Streit auf der Verkehrsinsel, woraufhin der 22-jährige Angeklagte einschritt. „Wir haben uns zufällig in einer Bar getroffen und sind dann beide zufällig raus“, erklärte der Zeuge. Vor dem Fuldaer Club sei es dann zu der Konfrontation gekommen, die auf die Verkehrsinsel verlagert wurde. Während der verbalen Diskussion kam der Angeklagte dazu und trennte die beiden voneinander. Im Anschluss packte der Geschädigte Beamte ausschließlich der Angeklagten an der Schulter, der sich aus dem Griff lösen und ihn dabei getroffen haben soll. Auf Nachfrage bestätigte der Zeuge, dass der Beamte nur den Angeklagten an der Schulter gepackt hat und niemand anderes. „So wie wir standen, hätte er nur mich noch anpacken können. Ich wurde aber nicht angefasst“. Sowohl der 22-jährige als auch der 26-jährige Zeuge erkannten den Geschädigten und seine Kollegin aufgrund der Zivilkleidung nicht als Polizeibeamte, „erst als die Polizistin mit einem Elektroschocker auf mich gezielt hat, habe ich an der Haltung gemerkt das es Polizisten waren“, erklärte der Zeuge. Nachdem der Angeklagte in Handschellen abgeführt wurde, fuhr der Zeuge gemeinsam mit einer Gruppe von Freunden kurze Zeit später zum Polizeipräsidium in Haimbach. Dort wurde die Zeugenaussage des 26-jährigen aufgenommen, der im Gericht zugab während des Vorfalls leicht angetrunken gewesen zu sein.

Der Angeklagte wurde schließlich wegen der einfachen Körperverletzung überführt beziehungsweise verurteilt. Von den restlichen Vorwürfen war er freigesprochen worden.