Für eine Zahnmedizinische Universität in Fulda müsse das Konzept im Detail noch erarbeitet werden, berichtet Monika Kowoll-Ferger, Pressesprecherin der Stadt Fulda. Ebenso brauche es eine formelle Gründung und Akkreditierung als Universität: „Bis zum Beginn des tatsächlichen Studienbetriebs wird es voraussichtlich rund drei Jahre dauern, so dass – wenn alles nach Plan läuft – ab 2027 die ersten Studentinnen und Studenten in Fulda mit ihrem zahnmedizinischen Studium starten könnten.“ Pro Jahr seien 48 Studienplätze im Konzept vorgesehen, führt sie weiter aus. Die maximale Kapazität betrage 240 Studienplätze bei Vollauslastung.
Die Universität sei aber nur ein Teil der Planungen der Stadt, berichtet die Pressesprecherin. Nach den ersten drei bis fünf Semestern solle die Bildungsstätte um eine Zahnklinik nach aktuellem Plan erweitert werden: „Diese soll die praktische Ausbildung der Studierenden gewährleisten und zudem den Gesundheitsstandort Fulda stärken.“ Zu der Finanzierung des Projekts erläutert Kowoll-Ferger, dass ein Anschub durch die Stadt nötig sei. „Geplant ist aber, dass die Universität mit der angeschlossenen Zahnklinik etwa ab dem achten Jahr Gewinne erwirtschaftet. Die Zahnklinik wird – neben den Studiengebühren – einen maßgeblichen Faktor zur Finanzierung der Universität darstellen“, ergänzt sie.
Aktuell kann Zahnmedizin in Hessen an drei Universitäten studiert werden, wie eine Pressesprecherin der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen erklärt. Dazu zählen die Goethe-Universität in Frankfurt, die Justus-Liebig-Universität in Gießen und die Philipps-Universität in Marburg. Die Pressesprecherin führt weiter aus: „Je mehr Zahnärzte und Zahnärztinnen ausgebildet werden, desto größer ist die Chance auf den Erhalt der wohnortnahen Versorgung. Insofern ist die Initiative des Fuldaer Oberbürgermeisters Dr. Heiko Wingenfeld aus Sicht der KZV Hessen begrüßenswert.“ Es sei zu hoffen, dass sich mit Blick auf eine gute, wohnortnahe Versorgung spätere Absolventinnen und Absolventen für eine Niederlassung in eigener Praxis in Hessen entscheiden.
Der zu ermittelnde vertragszahnärztliche Versorgungsstand betrug zum 31. Dezember 2023 im Landkreis Fulda betrug 96,6 Prozent, erläutert die Pressesprecherin. Damit sei in diesem Bereich „eine gute vertragszahnärztliche Versorgung gegeben.“ Allgemein liege eine Unterversorgung bei 50 Prozent des ermittelten Bedarfs vor und bei 110 Prozent oder mehr werde von einer Überversorgung gesprochen. „Grundlage der Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist das Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden, bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Die Verhältniszahlen werden in der Bedarfsplanungsrichtlinie festgelegt und im Bedarfsfall angepasst“, ergänzt die Pressesprecherin.
