Lokales FD 28.01.2025

Viele Anfragen zur Grundsteuer – Kommunen bitten um Geduld

Osthessen (pm/gü) – Durch die Kommunen werden aktuell neue Grundbesitzabgabenbescheide verschickt. Durch die Änderungen kommt es bei vielen Bürgern zu Fragen. Die Bürgermeisterkreisversammlung Fulda weist darauf hin, dass Einsprüche gegenüber dem Grundsteuermessbetrag ausschließlich beim Finanzamt einzulegen sind und bitten von mehrfachen Anfragen in den Kommunen abzusehen.

Symbolfoto: Pixabay.

 

Die Mitteilung der Bürgermeisterkreisversammlung im Wortlaut:

„Seit Mitte Januar werden die neuen Grundbesitzabgabenbescheide durch die Städte und Gemeinden versendet. Bei manchen etwas früher, bei manchen etwas später. Aufgrund der per 1. Januar 2022 umgesetzten, aber jetzt erstmals per 1. Januar 2025 in einer Rechnung sichtbaren Änderung der Grundsteuerbeträge erhalten viele Kommunen zahlreiche Anfragen, die dort meistens nicht beantwortet werden können. In der Regel handelt es sich hierbei um Reklamationen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Grundsteuermessbeträgen, die vom Finanzamt an die Städte und Gemeinden gemeldet werden. Teilweise liegen den Kommunen diese Bescheide nicht oder nur fehlerhaft vor – gerade wenn seit 2022 irgendwelche baulichen oder eigentumsrechtlichen Veränderungen eingetreten sind.

Die Rückfragen und Einsprüche, die eigentlich das Finanzamt betreffen, beeinträchtigen die Abarbeitung der vielen Einzelfälle, die nicht elektronisch verarbeitet werden konnten und händisch eingepflegt werden müssen, erheblich. So sind zum Beispiel in der Gemeinde Künzell circa 15 bis 20 Prozent aller Fälle fehlerbehaftet.

Einsprüche gegenüber dem Grundsteuermessbetrag sind ausschließlich beim Finanzamt einzulegen. Sofern auf einem Grundbesitzabgabenbescheid die Grundsteuer noch nicht aufgeführt ist, wird diese nachberechnet, sobald der Kommune der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Gleiches gilt für einen Eigentümerwechsel. Die Städte und Gemeinden bitten um Verständnis, dass derzeit die eingehenden E-Mails und Telefonate nicht zeitnah beantwortet können, da der Fokus insbesondere auf der Bearbeitung der nachgelieferten Datensätze des Finanzamtes liegen soll. Dieses wird vermutlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Von daher sollte derzeit von mehrfachen Anfragen und persönlichen Rücksprachen bei den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen abgesehen werden. Die Städte und Gemeinden werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bearbeiten.“