Lokales FD 29.01.2025

Update – Vier Jahre Freiheitsstrafe – Auf fahrenden Lkw geschossen

Fulda (gü/as) – Er hat im Januar 2024 als Fahrer eines Lkw durch sein geöffnetes Fenster mit einer Gasdruckpistole Stahlkugeln auf die Fahrerkabine eines anderen, an ihm vorbeifahrenden Lkw geschossen – zu dieser Überzeugung kam das Landgericht Fulda während der Hauptverhandlung und verurteilte am Dienstag den zum Tatzeitpunkt 43-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren (update 13.40 Uhr).

Foto: Andreas Schellenberg.

Richter Dr. Jörg Weddig bezeichnete das Geschehen als einen „kuriosen Fall“, bei dem ein schlimmeres Geschehen nur durch das besonnene Verhalten des Lkw-Fahrers, auf dessen Fahrzeug geschossen wurde, verhindert werden konnte. Weddig erklärte in der Urteilsverkündung, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Die im Nachgang zur Tat sichergestellte Gasdruckpistole sowie die Munition werde eingezogen. Zudem müsse der mittlerweile 44-Jährige seinen Führerschein abgeben und dürfe eine neue Fahrerlaubnis erst vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Urteils wiedererlangen.

Der heute 44-Jährige Rumäne sei bisher weder in Deutschland noch in seinem Heimatland vorbestraft gewesen, führte Weddig in der Urteilsbegründung aus. Von 2001 bis 2017 habe der Angeklagte in einem rumänischen Unternehmen als Lkw-Fahrer gearbeitet, seit 2018 bis zur Verhaftung in einem deutschen Unternehmen. Der Richter schilderte die Geschehnisse des Tathergangs, wie sie sich in der Verhandlung bestätigen ließen. Demnach befand sich der Beschuldigte am 23. Januar 2024 auf der A7 in der Gemarkung Niederaula am Vormittag in einem Stau. Während sein Fahrzeug am rechten Fahrstreifen Stand, feuerte der Angeklagte aus dem geöffneten Fenster mit der Tatwaffe einen Dubletten-Schuss, bei dem zwei Kugeln mit einem Schuss abgegeben werden. Dieser Schuss traf auf die Fahrerkabine eines anderen Lkw. Während die erste Kugel das Beifahrerfenster zerstörte, schlug die zweite Kugel in das Fahrerfenster ein und beschädigte dieses. Insgesamt sei ein Sachschaden von 900 Euro entstanden, erläuterte Weddig. Der andere Lkw-Fahrer, welcher in der Verhandlung als Zeuge ausgesagt hatte, habe als Reaktion auf den Schuss behutsam gebremst und dadurch einen schlimmeres Unfallgeschehen verhindert. Auf einem Rastplatz habe der Zeuge dann die Polizei über den Tathergang informiert. In der Verhandlung hatte er außerdem angegeben, immer noch an Alpträumen nach der Tat zu leiden.

Der Angeklagte habe laut Zeugenaussagen erklärt, dass er die Waffe in der Hand gehabt habe und sich ungewollt ein Schuss gelöst habe. Damit habe er ein Tatanwesenheitsgeständnis abgelegt, stellte der Richter fest. In der weiteren Untersuchung konnte in dem Lkw, den der 44-Jährige bis zur Verhaftung nutzte, eine passende Gasdruckpistole mit Metallkugeln gefunden, an denen DNS-Spuren des Angeklagten festgestellt wurden. Von mehreren Schüssen in die Fahrerkabine sei aufgrund der Fahrgeschwindigkeit des beschädigten Lkws mit 80 Stundenkilometern indes nicht auszugehen. Weddig erläuterte, dass ein Tötungsvorsatz in diesem Fall nicht gegeben sei, der Angeklagte aber mit dem Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs zumindest schwere Gesundheitsschädigungen in Kauf genommen habe. Bei einem möglichen Strafmaß von einem Jahr bis zehn Jahren Haftstrafe käme dem Angeklagten zugute, dass er nicht vorbestraft sei. Erschwerend seien jedoch die psychischen Folgen für den geschädigten Zeugen sowie die erhöhte Gefahr durch die Schüsse auf einen vollbeladenen Lkw. Die Verurteilung erfolgte wegen des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, einen Tötungsvorsatz sah die Kammer nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt gehabt.

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