Alle drei Angeklagten haben sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, teilweise in mehreren Fällen. Der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einem Einstiegsarrest von zwei Wochen verurteilt. Zusätzlich erhält er einen Bewährungshelfer und muss 300 Euro an den Geschädigten zahlen. Der zur Tatzeit 17-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie einem Einstiegsarrest von zwei Wochen verurteilt. Er bekommt auch einen Bewährungshelfer gestellt und muss 200 Euro an den Geschädigten zahlen. Der zur Tatzeit 22-Jährige wird zu einem Jahr und drei Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm muss sich ebenfalls regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden und zusätzlich 500 Euro an den Nebenkläger zahlen. Für alle drei Strafen wurde eine Bewährungszeit von drei Jahren festgelegt.
Ursache für die Taten seien „Männliches Imponiergehabe“ und „übersteigertes Ehrgefühl“ gewesen, stellte Richter Joachim Becker in der Begründung des Urteils fest. In der Verhandlung sei die Rekonstruktion des Tathergangs aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen schwer nachvollziehbar gewesen. Wie Becker weiter erklärte, könnte auch ohne ein „lückenloses Bild“ dennoch die Situation klar genug nachvollzogen werden. Der Richter erläuterte, dass es am 12. Juli 2023 gegen 20.50 zunächst zu einer Konfrontation im Bereich von zwei Bänken gekommen war. Der zur Tatzeit 19-Jährige habe demnach aus einer Flasche Sekt getrunken und danach mehrfach gespuckt. Das zum Tatzeitpunkt 21-jährige Opfer habe dies als Beleidigung interpretiert und ihn mehrfach aufgefordert, dies zu unterlassen. In der Folge sei der 21-Jährige auf den 19-Jährigen zugegangen und habe ihn im Halsbereich gegriffen. In Notwehr habe der 19-Jährige dem Gegenüber mit der Flasche gegen den Kopf geschlagen, welcher in der Folge den Schlossgarten verlies.
Kurze Zeit später sei der Geschädigte mit zusätzlichen Personen zurück und es kam erneut zu Streitigkeiten, so Becker. Der 19-Jährige habe in der Situation ein Messer gezogen und damit den 21-Jährigen verletzt, um ihn von dem 17-Jährigen abzubringen. Dieser Stich in den Bauch wurde vom Gericht als Notwehr bewertet, da die Aggression vom Geschädigten ausging. Anders sei es bei dem zweiten Stich im Rücken gewesen. Der 21-Jährige floh von der Situation und wurde von den drei Angeklagten bis zum oberen Bereich des Schlossgartens verfolgt, erläuterte Becker. Dort hätten der 17-Jährige sowie der 22-Jährige auf den Geschädigten mit Eisenstangen und Tritten eingewirkt. Die Person am Boden habe geblutet und um Hilfe gerufen, wie mehrere Zeugen einvernehmlich berichtet hatten. Der Richter kam zu dem Schluss, dass alle drei Angeklagten voll schuldfähig gewesen seien und dem Geschädigten Schmerzen zufügen wollten. Dessen Tod hätten sie dabei aber nicht in Kauf genommen, weshalb von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen sei. Becker stellte in der weiteren Begründung fest, dass bei allen drei Angeklagten eine Verhaltensänderung stattgefunden habe und diese sich mittlerweile in geregelten Verhältnissen befinden würden.
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