Passanten berichten, dass nachts Autos halten, Sachen ausladen und dann verschwinden. Das sei in den vergangenen Jahren an bestimmten „Hotspots“ immer schlimmer geworden. Von katastrophalen Zuständen am Osthessen-Center berichtet eine ältere Frau. Die Stadt Fulda sei sich der Situation bewusst, berichtet die zuständige Pressestelle. Es würden bereits seit einiger Zeit Maßnahmen gegen „Müllsünder“ ergriffen. Allerdings sieht die Stadt die Entwicklung anders.
Wenn der Sperrmüll aufgrund von falscher Mülltrennung nicht komplett abgeholt wird, liegen oft größere, unbrauchbare Sachen auf der Straße. Andere Menschen nutzen das, um ihren Müll an solchen Stellen los zu werden, ohne für die Entsorgung aufkommen zu müssen. Das Resultat: Der Unrat bleibt liegen und verschandelt das Stadtbild. Um dem Einhalt zu gebieten, hat die Stadt Fulda bereits 2021 sogenannte Umweltranger eingesetzt, die sich der Thematik annehmen. „Seit Einführung der Umweltranger haben wir die Sperrmüllabfuhr komplett und auch gut im Blick und versuchen, die punktuell auftretenden Probleme schnell zu lösen“, berichtet Johannes Heller, Pressesprecher der Stadt. Er und fügt hinzu: „In der Regel befinden sich unsere Umweltranger am Tag der Abholung auf Kontrollfahrt, um den Entsorger auf möglicherweise vergessene Abstellorte hinzuweisen.“ Dabei treten sie außerdem in Austausch mit den Grundstückseigentümern, um mögliche Müllsünder schnell zu ermitteln und zur Beseitigung aufzufordern.
Dieses System ist allerdings nicht perfekt. „Nicht immer lässt sich dabei allerdings verhindern, dass fehlerhaft bereitgestellter Sperrmüll stehenbleibt und gegebenenfalls sogar anwächst“, räumt Heller ein. In diesen Fällen seien die jeweiligen Grundstückseigentümer in der Pflicht sich um die zeitnahe Beseitigung des Mülls zu kümmern, führt er weiter aus. Diese würden im Zweifel auch die anfallenden Kosten tragen, so der Pressesprecher weiter: „Die Stadt Fulda kann nur an alle Eigentümer appellieren, die Reste schnell zu entfernen, auch um dem Problem des nachträglichen Zuwurfs zu entgegnen.“
Wenn die Umweltranger zwei Tage nach dem Sperrmüllabholungstag würden die Grundstückseigentümer nochmals persönlich oder schriftlich – falls die jeweiligen Bürger nicht angetroffen wurden – benachrichtigt und eine Beseitigungsfrist verhängt. Sollten diese dann nicht eingehalten werden, drohe ein Bußgeld. „Oder die Stadt beauftragt die Reinigung und leitet die anfallenden Kosten entsprechend weiter“, erklärt Heller. Er ergänzt: „Glücklicherweise kommt dies jedoch nur sehr selten vor.“ Im Fall Mittelstraße sei dem Grundstückseigentümer bereits eine Frist zur Beseitigung des Mülls gesetzt worden, so der Pressesprecher abschließend.
