Der 23-Jährige hatte im Dezember unter anderem ausgesagt, bei der Situation schlichtend eingreifen zu wollen. Er konnte sich entgegen der ersten Aussagen gegenüber Polizei sehr genau an die Tat erinnern und hob hervor, dass alle drei Angeklagten den Geschädigten attackiert hätten. Dr. Christine Seban, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Fulda, erklärte, dass die im Dezember getätigten Aussagen des Zeugen von den ursprünglichen Aussagen deutlich gegenüber der Polizei abgewichen seien. An ihrem Plädoyer ändere dies nichts. Sie hatte für den Haupttäter, welcher zur Tatzeit 19 war, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Für den angeklagten 17-Jährigen plädierte sie für ein Jahr und drei Monate, für den 22-Jährigen zwei Jahre ohne Bewährung.
Verteidiger Christian Celsen fand deutlichere Worte: „Der Zeuge ist unglaubwürdig.“ Der 23-Jährige habe mit seinen Aussagen andere Zeugenaussagen diskreditieren wollen und dabei „passgenau Lücken“ gefüllt, welche es in der Verhandlung zuvor gegeben habe. Auch die Aussage, dass der Zeuge die erste Belehrung durch das Gericht nicht verstanden habe, sei zweifelhaft. In der Vernehmung habe der 23-Jährige mehrfach einen „180-Grad-Wechsel“ in seinen Aussagen gehabt und gleichzeitig Dinge geschildert, die kein anderer Zeuge gesehen habe. Folglich fasste Celsen zusammen, es sei „Unsinn, was der Zeuge uns da erzählt“. Er plädierte für einen Freispruch seines Mandanten. Gleiches tat Verteidiger Andreas Scheja für seinen Mandanten. Er verglich die Beweisführung mit einem „halben Puzzle“, welche verschiedene Aussagen außer Acht lasse. Unter anderem seien Verletzungsfolgen durch Eisenstangen nicht feststellbar gewesen. Zu seinem Mandanten erläuterte er weiter: „Der Angeklagte ist nicht vorbestraft, arbeitet und führt ein geregeltes Leben.“ Verteidiger Helge Romberg merkte zu seinem Mandanten an, dass dieser nur dabeigestanden und Schläge abbekommen habe. Selbst der Geschädigte habe ausgesagt, dass sein Mandant ihm „nichts getan“ habe. Für eine Mittäterschaft gebe es keine Befunde. Romberg plädierte ebenfalls auf einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil der Strafkammer wird am Montag erwartet.
