Die Bewährungsfrist beträgt 24 Monate. Nach Spielschluss des Meisterschaftsspiels gegen Kickers Offenbach am 1. Dezember drangen mehrere Anhänger des FSV Frankfurt in den Stadioninnenraum ein. Während des Vorfalls kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen Gästespielern und Anhängern.
Die Entscheidung, Teile der Strafe zur Bewährung auszusetzen, berücksichtigt unter anderem das umgehende und konsequente Verhalten des FSV Frankfurt nach dem Vorfall. Der Verein hat unmittelbar Maßnahmen ergriffen, die zur Identifizierung von mehreren Tätern geführt haben, sowie entsprechende Stadionverbote ausgesprochen.
Binnen 48 Stunden nach Zugang der Entscheidung kann der betroffene Verein beim Sportgericht der Regionalliga Südwest Einspruch einlegen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
