Lokales FD 07.01.2025

Neue Windkraftanlage bei Großenlüder - Fritzsch sieht Rodung kritisch

Großenlüder (pm/gü) – In der Gemarkung Eichenau kann eine neue Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von gut 245 Metern gebaut werden. Großenlüders Bürgermeister Florian Firtzsch sieht die damit verbundene Rodung des Walds kritisch. Die Gemeinde hatte zu verschiedenen Zeitpunkten im Genehmigungsverfahren auch auf andere Punkte, wie eine fehlende gesicherte Erschließung, hingewiesen.

Florian Firtzsch. Archivfoto: Andreas Schellenberg.

 

Die Stellungnahme von Bürgermeister Florian Fritzsch im Wortlaut:

„Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) im Windpark Großenlüder (Vorranggebiet FD 32 „Östlich des Strangelsbergs“) in der Gemarkung Eichenau (Landkreis Fulda) genehmigt. Die Vorhabenträgerin ABO Energy GmbH & Co. KGaA hatte im Dezember 2022 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern wurde die Gemeinde Großenlüder beteiligt.

Zunächst war die Gemeinde Großenlüder aufgefordert, eine Stellungnahme zur Vollständigkeitsprüfung in Bezug auf die Antragsunterlagen abzugeben (März 2023). Im ersten Schritt wurde auf die Unvollständigkeit der Unterlagen hingewiesen, unter anderem mit der fehlenden Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung wie auch unzureichenden Angaben zu Erschließung, Brandschutz und Bodenbewegungen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Großenlüder von Beginn an planungsrechtliche Einwände wegen der nicht gesicherten Erschließung vorgebracht.

In der zweiten Vollständigkeitsprüfung (Mai 2024) wurden erneut unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen bemängelt. Erneut wurde auf fehlende Erschließungspläne, insbesondere zur Zuwegung und Löschwasserversorgung, aufmerksam gemacht. Auch wurde um Klärung von Ersatzaufforstungsmaßnahmen bzw. Kompensationszahlrungen gebeten.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 hatte das RP Kassel die Gemeinde Großenlüder aufgefordert, zu dem Genehmigungsverfahren inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Gemeinde hatte in ihrer Stellungnahme den Fokus auf die verkehrliche Erschließung und in diesem Zusammenhang auf das geforderte gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 36 BauGB gelegt. Während das RP Kassel davon ausgeht, dass eine gesicherte Erschließung mit einer dauerhaften Zuwegung zum Anlagengrundstück vorliegt, also der Erschließungsverkehr zum Anlagengrundstück gelangen kann, sieht die Gemeinde hier noch Defizite. Grund hierfür ist, dass für Fahrten zur Wartung und zum Betrieb der Anlage derzeit zum Beispiel für die Sicherstellung des Brandschutzes noch keine Regelung gefunden bzw. vereinbart worden ist. Deshalb fordert die Gemeinde wiederholt, dass mit dem derzeitigen Straßen- bzw. Wegebaulastträger die Nutzung, Befahrbarkeit und Unterhaltung der erforderlichen Wege zunächst schriftlich zu vereinbaren ist. Die Gemeinde sieht sich in ihrer Argumentation dahin gehend gestützt, dass im juristischen Kontext der Begriff der „Erschließung“ die Erschließung von Grundstücken bezeichnet, das heißt die Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück für die Bebauung oder andere Nutzungen wie den Straßenverkehr oder die Versorgung mit Energie, Wasser und Abwasser zugänglich zu machen. Der Nachweis der Erschließung ist daher Voraussetzung für eine dem Antrag nach dem BImSchG inkludierte Baugenehmigung. Nach der vorgenannten Definition des Begriffs der ‚Erschließung‘ braucht es daher eine nachgewiesene Zuwegung, die den Anlagenstandort für die Bebauung zugänglich macht. Vor diesem Hintergrund wurde das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 36 BauGB versagt, allerdings im Nachgang durch das RP Kassel ersetzt.

Im Genehmigungsbescheid des RP Kassel vom 19. Dezember 2024 wird die Genehmigung erteilt, eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Der Bescheid erhält eine Reihe von Bestimmungen, mit denen die Errichtung und der Betrieb der Anlage im Einklang mit den Bedürfnissen und Interessen der Gemeinde Großenlüder und insbesondere der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Eichenau ermöglicht werden:

- In Bezug auf den Schutz vor Lärm ist nachzuweisen, dass die festgelegten Emissionsbegrenzungen eingehalten werden. Es kann daher festgehalten werden, dass durch Errichtung und Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von unzulässigen Schallimmissionen hervorgerufen werden. Gleichermaßen verhält es sich bei der Einhaltung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form unzulässiger Schattenwurfimmissionen.

- Es wird die Höhe der Walderhaltungsabgabe gemäß Paragraf 12 Abs. 5 HWaldG festgesetzt. Die Gemeinde hatte sich für eine Ersatzaufforstung stark gemacht, welche allerdings mangels geeigneter Flächen nicht umgesetzt werden konnte. Grundsätzlich sehe ich die Rodung des bewaldeten Areals für die Errichtung der Windenergieanlage kritisch, da von der Walderhaltung als forstrechtlichem Ziel nicht abgewichen werden sollte. Allerdings wird dem Ausbau der Erneuerbaren Energien ein höheres öffentliches Interesse zuteil, welches auch in der Neufassung des Regionalplans für die Planungsregion Nordosthessen deutlich zum Ausdruck gebracht wird.

- Im Zuge der Umsetzung eines Brandschutzkonzepts ist der Bau einer Löschwasserzisterne im Einvernehmen mit dem Fachdienst Gefahrenabwehr des Landkreises Fulda festzulegen. Zugesagt wurde bereits, dass diese Löschwasserzisterne bei Bedarf auch den gemeindlichen Feuerwehren zur Verfügung steht.

- Hinsichtlich zu erwartender Bodendenkmäler mit einer Vielzahl an erhaltenen Grabhügeln im Plangebiet sieht die Genehmigung eine archäologische Baubegleitung vor, die von denkmalfachlich geeigneten Personen durchzuführen und mit der hessenArchäologie im Landesamt für Denkmalpflege Hessen abzustimmen ist.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass es zwingend einer Energiewende hin zu einer unabhängigen und klimaneutralen Energieversorgung bedarf – auch vor dem Hintergrund, dass der jährliche CO2-Ausstoß nie zuvor gemessene Höhen erreichte. Auch wenn eine Erhöhung der Energieproduktion in windreichen Gebieten, die für die Windenergie besonders effizient sind, die Energiewende voranbringt, sehe ich den ökologischen Schaden durch notwendige Rodungen kritisch. Die Rodung großer Waldflächen gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt. Besonders betroffen sind Arten, die auf zusammenhängende Waldgebiete angewiesen sind. Wälder speichern große Mengen an Kohlenstoff. Eine Rodung führt kurzfristig zu einer Freisetzung von CO2, was den Klimaschutzeffekt der Windkraft relativiert. Wälder wirken kühlend auf das Mikroklima. Deren Entfernung könnte das lokale Klima negativ beeinflussen. Im vorliegenden Fall treffen die vorgenannten Ausführungen bei der Errichtung von nur einer Anlage in sehr begrenztem Umfang zu. Allerdings wird auf dem Gebiet der Gemeinde Großenlüder mit dem Windvorranggebiet FD 50 „Steinerne Platte / Schnepfenweld“ eine reine Waldfläche derzeit für einen großen Windpark beplant, wodurch mit der Rodung umfangreicher Waldbestände das Vertrauen in die Energiewende geschwächt werden kann.“

 

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