An gleicher Stelle wurde der Fahrer allerdings noch überboten. Ein Verkehrsteilnehmer soll an dieser Stelle eine Maximalgeschwindigkeit von 159 Stundenkilometer, also knapp das Doppelte des Erlaubten, gefahren sein. Beide Autofahrer erwartet nun ein entsprechendes Verfahren; hierbei steht auch ein vorrübergehender Verlust der Fahrerlaubnis im Raume.
Weiterhin konnte auf den Bundesstraßen 43a und 45 jeweils ein Fahrer festgestellt werden, welche über eine längere Strecke den gesetzlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug massiv unterschritten hatten. Auch hier könnte es zu einem vorübergehendem Fahrerlaubnisverlust kommen. Es handelte sich um einen 62 Jahre alten Audi-Fahrer sowie einen 28-jährigen BMW-Fahrer. Der 28-Jährige war auf der Bundesstraße 45 in Richtung Dieburg unterwegs und soll hierbei über mehrere Kilometer den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann nicht eingehalten haben.
