Lokales FD 29.01.2025

Kind mehrfach sexuell missbraucht – Prozess gegen Kleinbusfahrer

Fulda (jk) – Am Landgericht Fulda startete am Dienstag der Prozess gegen einen zum Tatzeitpunkt 68-jährigen türkischen Staatsbürger, der sich in der Zeit vom 1. März 2014 bis 27. Juli 2015 in 33 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern und am 25. November 2021 des Besitzes kinderpornographischer Inhalte schuldig gemacht zu haben soll. Der Angeklagte schwieg während des gesamten Prozesstages und ließ seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen.

Fotos: Justin Klenner.

Zum Prozessauftakt verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift. Daraus geht hervor, dass sich der mittlerweile 78-jährige, seit Jahrzehnten im Landkreis Fulda wohnhafte Angeklagte in der Zeit vom 1. März 2014 bis 27. Juli 2015 in 33 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern sowie in einem Fall, am 25. November 2021, des Besitzes kinderpornographischer Inhalte schuldig gemacht haben soll. Während dieser Zeit arbeitete der Angeklagte als Fahrer eines in Luxemburg ansässigen privaten Fahrdienstes und fuhr mehrere Kinder in einem Kleinbus von ihrem Wohnort zur Schule. Dazu gehörte auch die Geschädigte, die im Grundschulalter war, in einer Jugendwohngruppe untergebracht war und sonderpädagogische Förderbedarf hatte. Auf seiner Route von Petersberg nach Rasdorf soll sich der Angeklagte mehrfach an dem Mädchen vergangen haben. „Der Angeklagte nutzte das Kind, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen“, verlas die Staatsanwältin aus der Anklageschrift. Dafür habe der damals 68-Jährige auf der Fahrt von der Schule nach Hause, wenn das Mädchen zum Ende der Tour mit ihm allein im Fahrzeug war, an verschiedenen Feldwegen angehalten. Dann soll er das Mädchen, das sich zu wehren versuchte, zum Anschauen von Pornos auf seinem Mobiltelefon und zu sexuellen Handlungen, die in der Anklageschrift genauer beschrieben wurden, gezwungen haben. Die vorgeworfenen Taten hätten ihr Ende gefunden, als das Mädchen 2015 auf eine andere Schule wechselte. Die Geschädigte hatte die Taten Jahre später angezeigt. Während einer dann durchgeführten Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten seien sechs Mobiltelefone gefunden worden, auf denen kinderpornographische Inhalte sowie Fotos und Videos der eigenen sexuellen Übergriffe sichergestellt worden seien.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Rudolf Karras, gab für seinen Mandaten eine Verteidigererklärung ab. Er teilte mit, dass die im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens gemachten Angaben seines Mandanten stimmen und dieser die sexuellen Übergriffe auf das Kind nicht abstreite. Genauere Angaben zu den Tathandlungen könne der Angeklagte nicht mehr machen.

Der psychiatrische Sachverständige wurde anschließend als Zeuge gehört. Er berichtete unter anderem aus der Biografie des Angeklagten. Dieser sei im Jahre 1973 aus der Türkei nach Deutschland gekommen und nach einem halbjährigen Aufenthalt in Ingolstadt nach Osthessen gezogen. „Für eine bessere Perspektive für seinen Sohn“, erklärte der Sachverständige die Beweggründe, die der Angeklagte angegeben habe. Im Alter von 63 Jahren sei der Mann schließlich in Frührente gegangen, aktuell leide er an Depressionen. In dem Gespräch habe der Angeklagte behauptet, dass sich die Geschädigte leicht bekleidet neben ihn auf den Beifahrersitz gesetzt und ihn nach Sex gefragt habe. „Er sagte, dass er sich dabei noch zurückgehalten hätte“, erläuterte der Sachverständige. Auch die Fotos und Videos auf dem Smartphone seien in dem Gespräch Thema gewesen. „Er sagte, dass das Mädchen die Bilder aus dem Internet auf sein Handy geladen hat“, so der Sachverständige. Dabei sei dem Angeklagten zu jederzeit bewusst gewesen, dass sexuelle Handlungen mit Kindern verboten sind.

Ebenfalls als Zeuge vernommen wurde der Sohn des Angeklagten. Er berichtete von einigen Streitereien zwischen seinen Eltern. Die Gründe dafür seien die Verwandtschaft in der Türkei und die Wahnvorstellungen des Angeklagten gewesen. „Er glaubt an böse Magie und, dass sich andere Familienmitglieder mit meiner Mutter zusammengetan haben, um gegen ihn anzugehen“, erklärte der Sohn und berichtete von einigen Vorfällen: „Er lebt in seiner eigenen Welt“. Kontakt zu seinem Vater habe der Zeuge kaum noch. Er helfe ihm nur, wenn es nötig sei. Für den folgenden Prozesstermin, an dem die Geschädigte aussagen soll, beantragte Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Christian Celsen den Ausschluss der Öffentlichkeit, wogegen es von Seiten der Staatsanwaltschaft und Verteidigung auch keine Einwände gab.