Zu Prozessbeginn verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Daraus geht hervor, dass der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Angeklagten sich am 5. April vergangenen Jahres des verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht haben soll. So habe er gegen 2.49 Uhr mit seinem Pkw die Dalbergstraße und Rangstraße in überhöhter Geschwindigkeit befahren. Ein weiterer Fahrer in einem dunkeln Audi fuhr zwischen zehn bis 15 Meter neben ihm, ebenfalls in überhöhter Geschwindigkeit. An der Kreuzung Brauhausstraße Ecke Dalbergstraße sollen beide Fahrzeuge über eine rote Ampel gefahren sein, der Angeklagte soll sodann beim Abbiegen an der Kreuzung Dalbergstraße Ecke Von-Schildeck-Straße eine weitere rotgeschaltete Ampel missachtet und aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben.
In Folge des Kontrollverlustes kollidierte der 18-Jährige mit dem Bordstein, beschädigte zudem Holzpfeiler an einem Baum und kam über den Mittelgrünstreifen auf der Von-Schildeck-Straße mit seinem Fahrzeug zum Stehen. Im Anschluss fuhr der Angeklagte mit seinem Pkw weiter und beschädigte aufgrund von verkratzten Felgen und einem platten Reifen die Fahrbahn über weitere 18 Meter. Neben dem entstandenen Sachschaden habe er zudem die Gesundheit seiner beiden Mitfahrer in Kauf genommen.
Jugendrichter Christoph Mangelsdorf konnte aufgrund fehlender Akten die Verhandlung am Mittwoch jedoch nicht führen. „Sie sind spurlos verschwunden, tauchen aber sicher in den nächsten Tagen wieder auf“, so Mangelsdorf. Die Beteiligten verständigen sich daraufhin auf einen Strafbefehlsantrag. Die Staatsanwaltschaft forderte einen zusätzlichen Führerscheinentzug sowie 100 Tagessätze für den Angeklagten. Mangelsdorf denke eher über 90 Tagessätze nach.
Kurios bei dem Fall: Der Mann war bereits vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde vor wenigen Tagen im sogenannten Schlossgarten-Prozess zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der junge Mann Revision gehe. Die beiden Prozesse werden allerdings gesondert gehandelt.
