Lokales 02.01.2025

Höherer Mindestlohn, teurere Briefe, kein SD mehr: Das ändert sich 2025

Osthessen (fp) – Das alte Jahr geht zu Ende, 2025 kommt – und bringt viele Neuerungen für Verbraucher mit. Wir haben einiges zusammengestellt, was sich im neuen Jahr ändert.

In manchen Bereichen gibt es mehr Geld, auf der anderen Seite steigen aber auch die Ausgaben. Symbolfoto: Pixabay.

 

Höherer Mindestlohn und mehr Geld für Minijobber:

Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn steigt in 2025 um 41 Cent. Damit erhalten Arbeitnehmer nun mindestens 12,82 Euro pro Stunde statt vorher 12,41 Euro. Diese Änderung betrifft auch Minijobber und deshalb dürfen sie ab dem 1. Januar 556 Euro statt bisher 538 Euro im Monat verdienen.

 

Mehr Geld für Mieter – Wohngeld steigt:

Mehr Geld gibt es auch für Mieter, die Wohngeld beziehen. Um Menschen mit geringem Einkommen im Angesicht steigender Mieten und Lebenshaltungskosten zu entlasten, wird das Wohngeld im Schnitt um 30 Euro angehoben. Das entspricht durchschnittlich rund 15 Prozent.

 

Voraussichtlich mehr Geld für Rentner:

Auch die Rentner dürfen sich voraussichtlich freuen, denn ab dem 1. Juli sollen sie mehr Geld bekommen. Laut Prognose könnte es auf 3,5 Prozent mehr hinauslaufen. Festgelegt wird eine Erhöhung aber erst im Frühjahr, als Grundlage dienen dem Bundeskabinett die aktuelle Konjunkturlage und die Lohnentwicklung.

 

Mehr Kindergeld, aber niedrigere Grenze beim Elterngeld:

Fünf Euro mehr bekommen Eltern ab dem 1. Januar: Das Kindergeld steigt von 250 Euro auf 255 Euro monatlich. Das gleiche gilt für den Kindersofortzuschlag, den Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich erhalten. Dieser steigt von 20 Euro auf 25 Euro monatlich. Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Gekürzt wird hingegen bei Gutverdienern, denn die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wird, sinkt. Die Lohnersatzleistung, wenn das Kind in den ersten Jahren zuhause betreut wird, gibt es nur noch für Paare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 175.000 Euro liegt. Die Neuregelung gilt für Kinder, die ab dem 1. April geboren werden.

 

Steuerfreibetrag und Kinderfreibetrag werden angehoben:

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 312 Euro an. Das heißt, ab dem 1. Januar werden erst ab einem jährlichen Einkommen von 12.096 Euro Steuern fällig. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag um 30 Euro auf 3336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsausbedarf ergibt das eine Erhöhung auf 4800 Euro pro Elternteil, beziehungsweise 9600 Euro pro Kind.

 

Steuerliche Entlastungen für Hobbybrauer:

Nicht gewerbsmäßige Brauer dürfen ab 1. Januar bis zu 500 Liter Bier für den Eigenbedarf herstellen ohne darauf Steuern zu zahlen. Bisher galt dies bis zu einer Menge von 200 Litern.

 

Schnellere Löschung von Schufa-Einträgen:

Die Schufa halbiert die Zeit bis die Löschung eines Eintrags von 36 auf 18 Monate. Das gilt aber nur, wenn die Schuld innerhalb von maximal 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.

 

Höhere CO2-Abgabe könnte Kraftstoffpreise steigen lassen:

Benzin, Diesel, Gas und Heizöl könnten im kommenden Jahr teurer werden. Grund dafür ist die Erhöhung der CO2-Ausstoßabgabe, die ab dem 1. Januar von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne steigt. Dadurch könnte der Liter Benzin im kommenden Jahr umgerechnet etwa 2,4 Cent teurer werden. Auch Gasversorger haben zum Teil schon reagiert und die Preise angehoben.

 

Preis für das Deutschlandticket steigt:

Neun Euro müssen alle Bahnfahrgäste, die ein Deutschlandticket nutzen, im kommenden Jahr pro Monat mehr bezahlen. Der Preis des Deutschlandtickets steigt von 49 Euro auf 58 Euro monatlich.

 

Briefe und Päckchen werden teurer und dürfen länger unterwegs sein:

Das Porto bei der Deutschen Post steigt im neuen Jahr: Ein Standardbrief kostet ab Januar 95 Cent innerhalb Deutschlands und wird damit um zehn Cent teurer. Auch Päckchen und Pakete werden zwischen 20 Cent und 70 Cent mehr kosten. Zusätzlich schafft die Post einige Zustellungsformen ab und muss nun einer staatlichen Vorschrift zufolge nicht mehr bis zu 80 Prozent der Zustellungen am Werktag nach dem Einwurf zustellen. Künftig gilt: 95 Prozent der Sendungen müssen nach drei Tagen beim Empfänger angekommen sein.
Mehr dazu: Künftig 95 Cent Briefporto: Neue Brief- und Paketpreise ab Januar

 

Digitale Krankenakte kommt:

Die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar für alle Kassenpatienten in den vier Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens eingeführt. Nach der vier- bis sechswöchigen Pilotphase, soll das Programm ab März dann bundesweit ausgeweitet werden. Die Umstellung erfolgt automatisch, es sei denn ein Patient äußert Widerspruch. In der Akte werden medizinische Daten wie Informationen zu Erkrankungen und Operationen, Arztbriefe sowie Röntgenbilder hinterlegt. Durch die Umstellung soll die Informationsweitergabe, beispielsweise im Falle eines Arztwechsels, erleichtert und beschleunigt werden.

 

Pflege- und Krankenkassenbeitrag steigen:

Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen heben ihre Beiträge an. Wie stark, bestimmen die Kassen selbst. Als Orientierung dient ihnen der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigt. Aufgrund steigender Kosten in der Pflege steigt auch in diesem Bereich der Beitrag für Versicherte um 0,2 Prozentpunkte an.

 

Strengere Regeln beim Biomüll:

Plastik und anderes gehören nicht in den Biomüll, ab Mai gelten dafür strengere Regeln: Wird ein Störstoffanteil von über drei Prozent festgestellt, soll die Tonne nicht geleert werden und es sind Bußgelder möglich. Im Landkreis Fulda (ohne Stadt Fulda) ist schon seit Mitte 2023 ein Detektionssystem im Einsatz, das am Sammelfahrzeug jede Tonne durchleuchtet, sind zu viele Störstoffe enthalten, werden automatisch ein Anheben und damit eine Leerung verhindert.

 

Altkleider nicht mehr in die schwarze Tonne:

EU-weit gilt ab 1. Januar die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Die kaputte Jeans oder der Pulli mit den Flecken, die nicht mehr rausgehen, sollen nicht mehr mit dem Restmüll verbrannt werden. Deshalb müssen die öffentlichen Entsorger auch für Gebrauchstextilien und nicht mehr tragbare Kleidung Entsorgungsangebote machen, damit diese nicht mehr in der schwarzen Tonne landen. Ziel ist, dass das Material besser wiederverwendet oder recycelt werden kann.

 

Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HD:

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten schalten ab dem 7. Januar ihre SD-Sender ab und sind dann nur noch in HD zu empfangen. Die Umstellung betrifft sowohl ARD und ZDF, als auch alle Dritten Fernsehprogramm, wie zum Beispiel hr, WDR, SWR, br. Verbraucher, die noch einen alten, nicht HD-fähigen Fernseher haben, müssen ihr Gerät also ersetzen, wenn sie die Programme weiterhin empfangen wollen.
Mehr dazu: SD-TV-Signal wird eingestellt – Experte berät zum HD-Wechsel

 

USB-C wird Standard-Ladekabel:

Wenige Tage vor dem Jahreswechsel, am 28. Dezember, ist bereits eine neue Verordnung in Kraft getreten, die dafür sorgen soll, dass nicht mehr für jedes neue Elektronikkleingerät auch ein neues Kabel gebraucht wird. In der EU ist der USB-C-Ladeanschluss jetzt verpflichtender Standard für neue aufladbare Geräte wie Smartphones, Tablets, Lautsprecherboxen, Digitalkameras, Kopfhörer, Spielkonsolen, Tastaturen, Mäuse, Navigationsgeräte und E-Reader. Die EU will mit der Maßnahme die Menge an anfallendem Elektroschrott verringern. Ab 2026 soll die Regelung auch auf Notebooks ausgeweitet werden.