Dies betrifft den Wahlbezirk 251 (Besges, Rodges, Malkes) sowie den Wahlbezirk 005 (Innenstadt / Agentur für Arbeit). In beiden Fällen wurde lediglich über die Örtlichkeit des Wahllokales informiert, so dass die Schreiben keinerlei wahlrechtlichen Einfluss haben. Das Schreiben an die minderjährigen Adressaten kann einfach vernichtet werden. Das Wahlamt der Stadt Fulda bedauert den Fehler und bittet, eventuell entstandene Irritationen zu entschuldigen.
